Archiv | Mai, 2012

Im Jugendauschuss geht die „die Post ab“ – Die Demonstration gegen Kürzungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit vor und im Rathaus.

30 Mai

 

„Auf dem „Baui“ darf ich selbst entscheiden, ob ich Fußball spiele, Feuer mache oder Hausaugaben. Ich habe die Sorge, dass ich diese Freiheit in der Ganztagsschule nicht mehr habe, und wir nur noch nach dem Stundenplan arbeiten müssen“.  Umut Gezer ist einer von zwei Jungs vom Bauspielplatz Bonnepark in Hamburg Bahrenfeld. Er brachte  auf den Punkt , worum es geht. Im Festsaal  des Rathauses stießen zwei Welten zusammen.  Die Welt des SPD Senats einerseits, nach dessen Willen künftig Kinder und Jugendlicbe  ganztags in Klassenräumen und auf Schulhöfenn unterrichtet und betreut werden sollen,  in den Schulen sollen auch  „sämtliche Nachmittagsangebote …stattfinden“ , so Ties Rabe vor wenigen Tagen. Auf der anderen Seite steht die Welt der „offenen Kinder und Jugendarbeit ,  deren Bauspielplätze, Kinderhäuser und Jugendtreffs von  Kindern und Jugendlichen  freiwillig besucht werden. In denen sie selbst bestimmen, was sie wann machen, und wie oft und wie lange sie dort bleiben.

Kinder und Jugendliche könnten sich nicht in gleichzeitig in Schulen und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit aufhalten, so hatte Sozialsenator Detlef Scheele im Schulausschuss vor 8 Tagen die geplanten Kürzungen in Hamburgs Kinder und Jugendeinrichtungen begründet. Ingesamt geht es um 250 Einrichtungen , die von rund 30 000 Menschen genutzt werden. 10 Prozent der Mittel für diese Einrichtungen will der SPD Senat streichen, mindesten 3,5 Millionen Euro. Wie drastisch sich diese Kürzungen auf die eh schon von früheren Kürzungen betroffenen Bauis, Clubs und Familienzentren  auswirken, zeigen die ersten „Streichlisten“ aus Altona und Harburg, die ua die TAZ veröffentlicht hat. In Altona werden ua. vier Treffs für Jugendliche und zwei für Mädchen, der Baui Schanzenviertel und der Abenteuerspielplatz Hexenberg  die Kürzungen nicht überleben, in Harburg sind ua. 5 Spielhäuser bedroht, der Kindertreff Heimfeld und ein Bauspielplatz. 

Orange, die Farbe des Protests

Aus Protest gegen die Kürzungen hatte sich am Dienstag ca. 1500 Kinder und Jugendliche, Eltern, Mitarbeiter, Erzieher und Soziaopädagogen zu einem Demonstrationszug versammelt, darunter auch Oppositions-Politiker wie Christiopf de Vries, CDU. In einem Meer von orangenen Sicherheitswesten und T-Shirts, unter bunten  Plakaten und Bannern, zogen sie von Hauptbahnhof zum Rathaus. Auf den Stufen zum Eingang des Rathauses tanzten junge Breakdancer. Viele Jugendzentren seien von den Kürzungen betroffen, dies träfe wiederum viele Jugendliche aus vielen Nationen, auch Spanien ,  erklärte eine Tanz-Lehrerin , die in Hamburgs Jugendzentren Flamenco und Gitarre unterrichtet.

Protest-Breakdancer:Wir sind auf die Übungsräume der Jugendzentren angewiesen.

Die Jugendtreffs, Clubs, Zentren hätten oft weniger als zwei Vollzeitstellen, da gebe es kein Kürzungspotential, erklärte Volker Vödisch, einer der Organisatoren der Demonstration vom Netzwerk offene Kinder- und Jugendarbeit.  Seiner Einschätzung nach seien rund 50 Einrichtungen in ihrer Existenz gefährdet,  neben Spielhäusern und Jugendtreffs seien auch Kinder- und Jugendzentren sowie die Straßen-  und Sozialarbeit betroffen, erklärt der Sozialpädagoge und Vertreter der „Linken“ im Bezirk Altona. Die Begründung des SPD Sozialsenators überzeugt ihn nicht, er selbst habe jede Woche 150 Kinder aus 9 Schulklassen von Ganztagsschulen auf seinen Abenteuerspielplatz in St.Pauli, und zwar nachmittags  in der Zeit von 12.30 bis 15.30 Uhr.

Volker Vödisch vom Abenteuerspielplatz Brunnenhof in St.Pauli

Im überfüllten Festsaal des Rathauses, in den der  Familin- , Kinder- und Jugendausschuss der Bürgerschaft zur Anhörung geladen hat, drängen sich orangefarbenen Pulks von Kindern und Erwachsenen an Eingängen und Wänden  rund um die Stuhlreihen,  Kinder sitzen  Sozialsenator Scheele und den Abgeordneten des Ausschusses zu Füßen.  Klatschen und Johlen brandet auf. Kinder vom Spielhaus „Blaue Welle“ überreichen dem Ausschussvorsitzenden, Gunnar Eisold, 20.000 Unterschriften, die in ganz Hamburggegen die Kürzungen gesammelt wurden. 

Sozialpädagogen, Erzieher, Eltern, Jugendliche und Kinder treten vor das Mikrofon. Eine Mutter bedankt sich, dass Kinder durch die Offenen Jugendarbeit nicht auf der Straße stehen, dass sie  auch nach der Schule dort hingehen können. „Was soll ich ohne Kifaz, das Kinder und Familienzentrum machen, erklärt Suleiman Fatimcir, Vater von vier Kindern. Gerade werde seine Familie mit ihrem Jüngsten von einer Familienhebamme begleitet.“ Warum nimmt man denen etwas weg, die nichts haben“, fragt er unter Riesenapplaus.

„Unserer Arbeit wird der Boden entzogen, erklärt die Familiehebamme der Kifaz Barmbek Süd. Die Offene Arbeit mit Sozialpädagogen, ohne behördlichen Druck erzeuge ein vertrauensvolles Klima. Bei ihnen bedeuteten die die Kürzungen konkret den Verlust von einer Stelle und einigen Räumen. Der Leiter des Kinder und Familienzentrums Basch erklärt, die Ganztagsschulen könnten mit ihren Mitteln auch nicht helfen, „Wir können nicht Geld von der Schulen bekommen, die Familien kommen zu uns ins Haus“ , die angebliche Kompensation durch die Zusammenarbeit mit den Schulen funktioniere nicht. „Familien wenden sich oft verzweifelt an uns, unter anderem wegen der Behördenkultur!“ erklärt eine andere Vertreterin eines KifaZ. „Wohin mit den Kindern, lieber Vater Staat, wollt ihr noch mehr Kinder und Jugendliche auf der Straße sehen?“, fragt sie. “Wie passt das, an den Anfang eines anspruchsvollen Vorhabens“ , wie der Ganztags-Bildungsreform,  Kürzungen zu stellen und diese damit zu erschweren?

Eine Dolmetscherin beschreibt, sie sei einmal ohne Deutschkenntnisse aus Afrika in Deutschland angekommen, ihre Kinder seien damals gemobbt worden. Das Kinder- und Jugendzentrum habe ihr geholfen und habe „ Leute oganisiert, die das übersetzt haben“. Jetzt übersetzt sie dort selber afrikanische Sprachen. „Was ist den Leuten, die keine Deutsch verstehen?“ , fragt sie.

Eine Vertreterin der Kifaz Schnelsen, erklärt,  ihre Kifaz habe „keinen Cent übrig“.  Gerade Erwachsene kämen zu ihnen, mit Briefen, langen Formularen, die Hilfe beim Ausfüllen bräuchten.  Das habe “ massive Folgen“ für ihr Leben, es gehe darum, Wohnungen zu verlieren, Kinder zu verlieren, um Belange der Jugendämter. Sie kämen lieber freiwillig  in die Kifaz, wo sie zügig Hilfe fänden, „ohne gleich ein Fall beim Jugendamt zu werden“.

„Ohne Unterstützung der Kifaz wäre ich nicht soweit gekommen“, erklärt ein junger Mann, der gerade Abitur macht. In der Offenen Jugendhilfe  hätten viele Jugendliche die Chance,“sich fei zu entfalten und soziale Chancen aufzubauen“.  Die „NPD“ macht mehr für Jugendliche,  als der Hamburger Staat“, erklärt er, aber das müsse „unterbunden werden“. Mehr in Ganztagsschule zu stecken, mit vielen Klassen, den „ganzen Tag mit pubertierenden Kindern zu tun zu haben, das geht nicht“, sagt er und erhält viel Applaus. Er sei im Übrigen mit einer Jugendgruppe der offenen Jugendarbeit  in Schweden gewesen, er selbst hätte kein Geld für solche Ausflüge.

Eine junge Frau schildert später, sie sei zwei Jahre obdachlos gewesen,  die offene Jugendarbeit habe ihr geholfen, viele junge Mütter wüßte nicht wohin, hätten nicht einmal etwas zu essen. Das dürfe nicht sein.  Sie sei  Tänzerin, erklärt dann die junge Abiturientin aus der Gruppe der Breakdancer vor dem Rathaus, für sie und andere Tänzer gäbe es viel zu wenig Übungsräume, sie seien auf die Räume der Jugendzentren angewiesen. 

10 Prozent weniger, so ein anderer Redner, da blieben den Politikern zufolge  doch noch 90 Prozent. Doch  „Wenn  diese 10 Prozent wegfallen, habe ich nichts mehr, was ich den Jugendlichen anbieten könnte.“ Die Kinder, die hier heute versammelt seien, die hätten verstanden, was das bedeute, wenn es gelänge „zwei Kinder aus dem Morast“ zu ziehen.

Senator Scheele in den Reihen des Ausschusses am Kopf des großen Festsaales  blickt die Redner selten an, er tippt in sein Handy und blickt stumm vor sich auf den Tisch.

Die SPD schlage eine Umsteuerung der Angebote der offenen Kinderarbeit in Angebote und Finanzierung der „ Sozialräumliche Hilfen und Angebote (SHA)“, die dann aber als verbindliche Fälle bearbeitet und schriftlich erfasst werden müßten. Diese Umsteuerung hält inhaltlich nicht stand, erklärt eine Rednerin. Die „Austrocknung der offenen Kinder und Jugendarbeit“ zerstöre auch ihr besonderes Konzept. Ein Konzept, das auf Freiwlligkeit, Wertschätzung, Verschwiegenheit, Partizipation und Selbstbestimmung beruhe, den Grundprinzipen der offenen Angebote an Kinder und Jugendliche.

Sabine Kümmerle von Sozial- und alternativen Wohlfahrtsverband, Soal, erklärt schließlich, der Soal sei den Landesrahmenvertrag für die Ganztägige Bildung und Betreuung an den Ganztagsschulen nur eingegangen, weil „wir die offene Kinder- und Jugendarbeit als Partner dabei hatten“. Es sei eine Illusion, dass die GBS Ganztagsschulen mit ihren Mitteln die offene Kinder- und Jugendarbeit finanzieren könnten. Diese müssten selbst ausreichend finanziert werden, nur dann könnten die Strukturveränderung und GBS funktionieren.

Eine Rednerin betont am Ende noch einmal die Offenheit und Unkompliziertheit des freiwilligen und selbstbestimmten Zugangs zur offenen Kinder- und Jugendarbeit – ganz im Gegensatz zu Ganztagsschulen und der SHA. In der Offenen Jugendarbeit seien Kinder und Jugendliche selbst souveräne „Herren und Frauen des Verfahrens“. „Wir warnen davor, die Kinder in „kurzfristige verregelte Korsetts zu zwingen“.  Man stehe jetzt vor einem „gefährlichen Scheideweg“. Es drohe eine rein „ökonomistischen Sicht“ auf Kinder und Menschen. Sie würden vor allem als zukünftige sozialversicherungszahlende Beschäftigte betrachtet, hinzu kämen „Steuerungselemente“ aus autoritären Gesellschaftsbildern. Dies sei mit einem humanistischen Menschenbild nicht vereinbar. Seid  wachsam, so diese Rednerin, wehret den Anfängen.

Die Abgeordneten der Oppositionsparteien im Ausschuss zeigten sich von den Redebeiträgen beeindruckt und sagten ihre Unterstützung zu. Es sei ein Irrglaube, „dass Kinder rund um die Uhr in Schule gut aufgehoben sind“, erklärt die erklärte Ganztagsschulanhängerin Christiane Blömeke von der GAL/Grünen. Man könne doch nicht schon am Anfang des neuen Prozesses der Ganztagsschule das „Geld rausnehmen“, so Jens Ole Ritter von der FDP. Die Einführung der Ganztagsschule sei entschleunigt worden, jetzt müsse man erste einmal abwarten und beobachten,  wie sich die Standorte in den Regionen entwickelten. Sozialsenator Scheele äußerte sich nicht.

Sabine und Zeynep vom KifaZ Schnelsen

Ties Rabe bleibt von Kritik ungerührt: Fünf Stunden Ausschusssitzung zum Thema Ganztagsschule und Inklusion

24 Mai

Ties Rabe redet. Er redet lange, fast drei Stunden. In Sätzen, die wie gedruckt klingen. Er baut ganze Welten voller perfekter Sätze, voller perfekt klingender Zahlen, perfekter Erklärungen. Seine Botschaft: „Unter seiner Regierung“ ist alles besser als je zuvor.  Beispiel, die  Ganztagsschul-Reform. Eltern seien dankbar und zufrieden, das habe eine erste „Studie“ gezeigt,  Schulen meldeten sich reihenweise „freiwillig“ zur Umwandlung in Ganztagsschulen  an, das Tempo sei „einmalig“. Die Vorgängerregierungen hätten 20 Jahre für 50 Ganztagsschulen gebraucht,  „wir schaffen in drei Jahre 150 …selbst ostdeutsche Länder kommen da nicht mit“. Beispiel: Sein Inklusionskonzept: Er habe 2010 die Inklusion „wachgeküßt“. Sein Konzept  werde „bundesweit bewundert“, Hamburg werde „künftig für die Inklusion die beste Personalausstattung aller Bundesländer haben“.

Der Saal ist überfüllt, viele stehen. Eltern haben Flugblätter mit Mängel- und Forderungslisten zur Ganztagsschule verteilt, Gewerkschafter dicke Broschüre mit Kritik an der „Baustelle Inklusion“ herumgereicht. Sozialsenator Detlef Scheele und der Schulsenator  antworten auf Fragen von Abgeordneten von Schul- und  Jugendausschuss. Detlef Scheele spricht kurz. Ties Rabe holt immer wieder weit aus. Alle Kritik soll, so scheint es, an den perfekten Wortwelten des Schulsenators abprallen.  Wird trotzdem kritisch nachgefragt, fallen Ties Rabes Antworten oft ironisch oder zynisch aus. ZB. bei Kritik an der Ganztagsschule

Thema Ganztagsschule

Fast alle Zuhörer im Saal 501 des Rathauses hatten ein buntes Flugblatt in der Hand, auch einige Politiker: „ganztägig, besser, sorgfältiger“,  stand darauf. In 22 Punkten haben Eltern und Erzieher ihre Kritik und Forderungen zur Qualität und Ausstattung von Ganztagsschulen zusammengefasst: fehlende Ruhe-, Rückzugs- und Kursräume, zu wenig Erzieher und Bezugspersonen, ein unzureichender Betreuungsschlüssel, der Qualitätsstandard der Ganztagsschulen sei schlechter als bisher in den Horten, die, das betont Ties Rabe auch heute noch einmal,  bis 2015 geschlossen werden. Selbst Aufwärmküchen seien nicht ausreichend vorhanden, und ihr Ausbau verzögere sich, oder sei „nicht einmal geplant.“  

Er wundere sich, so Ties Rabe dazu im Schulausschuss, über die Kritik der „Oppositionsparteien“. Diese erweckten den Eindruck, dass es keine Ganztagsschule ohne Kantine geben dürfe“. Es gebe in Hamburg aber 30 Schulen, die schon seit Jahren als Ganztagschulen  liefen, die aber keine Kantinen hätten. Das sei sicher nicht gut und wünschenswert, aber „jetzt zu tun, als ob es nicht sein dürfe“, verkenne „doch die Praxis der letzten Jahre“ und setze „Maßstäbe an, die nicht üblich waren“. Mit dem Zubau-Volumen von 100 Millionen Euro könnten 120 Kantinen gebaut werden. Die Hälfte der Kantinen werde rechtzeitig zum Start der Ganzschulen fertig. Die andere Hälfte,  so wurde damit klar, wird ohne Kantinen starten müssen. Diese Schulen solllen  in einer „Übergangslösung“ von Caterern mit Essen und Geschirr versorgt werden , räumte Ties Rabe ein. Der Bau von Produktionsküchen, in denen Essen frisch gekocht wird, und die zB. die schulpolitische Sprecherin der Grünen, Stefanie von Berg fordert, sei „neben der Wirklichkeit“. Sie seien mit 1,5 bis 1,8 Millionen Euro viel zu teuer.

 Das aufgewärmte  Caterer – Essen habe keineswegs schlechte Qualität. Viele Schüler, so zB auch seine Tochter, nähmen zwar derzeit nicht am Schulessen teil. Er habe aber die „berechtigte Hoffnung,  dass bei uns eine andere Esskultur hochwächst“,  wenn Schüler von klein auf an Kantinenkost in der Schule gewöhnt würden. Als der schulpolitische Sprecher der CDU Fraktion, Robert Heinemann , die Verwendung der PR Floskel „Esskultur“ für die  „Pampe“ in Kantinen bemängelte, erwiderte der Schulsenator: Bei Senioren nähme man Essen dieser Art doch auch selbstverständlich hin.

Christiane Blömeke von den Grünen zeigte sich mit dem Ganztagskonzept des Senators insgesamt zufrieden, „Gewinnerkinder“ seien Kinder „nicht berufstätiger Eltern“. Es gebe aber noch kritische Punkte: Bei Vorschulkindern sei zB. der Erzieher-Kind-Schlüssel der Ganztagsschulen am Nachmittag mit 1:23 viel schlechter als bisher nachmittags im Hort mit 1.15. Ties Rabe erklärte, die Vorschulklassen im Unterricht am Vormittag seien so groß wie die die Gruppen in der Nachmittagsbetreuung. Er verstehe nicht „warum dann die Welt“ untergehe, wenn in der Nachmittagsbetreuung die Vorschul- Gruppen größer seien als die  im Hort.

Die Befragung der Eltern der ersten Ganztagspilotschulen sei keineswegs so positiv ausgefallen, wie vom Schulsenator eingangs behauptet, kritisierte der Vorsitzende des Schulausschusses, Walter Scheuerl, von der CDU Fraktion. In 13 von 18 Punkten hätten die befragten Eltern der Pilot-Ganztagsschulen Nacharbeitungbedarf bei der Qualität festgestellt.

Genau dieses, die Qualitätsansprüche an Ganztagsschule,  habe aber nun Ties Rabe aus dem Hamburgischen Schulgesetz gestrichen.

Tatsächlich konnten sich Eltern bei ihrer Kritik an der qualitativen Ausstattung von Ganztagsschulen bisher auf das geltende Hamburgischen Schulgesetz berufen. Darin ist festgelegt, das für die behördliche Genehmigung von Ganztagsschulen räumliche, personelle und sächliche Qualitätsanforderungen erfüllt werden müssen. Diesen Passus (§13,2) hat Schulsenator Rabe gestrichen, in seinem neuen Schulgesetz kommt er nicht mehr vor. (s. Kirschsblog vom 21.Mai). Der Passus habe aber sowieso unter Haushaltvorbehalt gestanden, erklärte dazu der Andreas Gleim von der Rechtsabteilung der Schulbehörde. Die Frage, warum der Schulsenator ihn jetzt ersatzlos gestrichen hat, beantwortete er nicht.

Ein zweiter Kritikpunkt des Ausschussvorsitzenden Scheuerl betrifft den Wegfall der Bezeichnung „offene Ganztagsschule“. Die Unterscheidung zwischen „offener“ und „gebundener Ganztagsschule“,die es im bisherigen Gesetz gab, hat Ties Rabe ebenfalls gestrichen. Auch sie kommt im seinem neuen Schulgesetz nicht mehr vor. (S. dazu, Kirschsblog, 31.Mai). Walter Scheuerl erinnerte an eine Formulierung von Bürgermeisters Olaf Scholz , der „Lufthoheit über den Kinderbetten“,  und erklärte, es finde sich nun kein „verbrieftes Recht für Eltern auf Halbtagsschule in erreichbarer Nähe“ mehr im neuen Gesetz.

Diese „nicht nachvollziehbar“, so dazu Ties Rabe. „Wir sind der Meinung, das muß nicht in das Gesetz geschrieben werden“. Niemand habe die Absicht, flächendeckend Gebundene Ganztagschulen für alle als einzuführen.  Aber auch die Frage, warum er die Bezeichnung „offene Ganztagsschule“ aus dem Gesetz gestrichen hat, beantwortete er nicht.

Wegen der Streichung des Qualitätsanspruchs und des Halbtagsanspruchs in erreichbarere Nähe sei das Gesetz für Hamburger nicht zustimmungsfähig, erklärte der Ausschussvorsitzende Scheuerl darauf.

Auch die Kritik an den vom SPD Senat geplanten 10prozentigen Kürzungen bei freien Jugendhilfeangeboten wiesen die Senatoren Scheele und Rabe zurück. Kinder könnten nun einmal nicht gleichzeitig in der Ganztagsschule und in der Jugendhilfe sein, erklärte Detlef Scheele. Es gebe jetzt einen „Umsteuerungsprozess“ in Richtung Ganztagsschule. Bei den weiterführenden Schulen gebe es eine Tendenz zur gebundenen Form der Ganztagsschule, ergänzte Senator Rabe . Schüler würden künftig nicht weiter nachmittags in Stadtteilen „herumgeistern“. Nach dem Ende der Hortangebote im Jahr 2015 würden „sämtliche Nachmittagsangebote an den Schulen stattfinden.“

Die Zahlen der Nutzer in Jugendhilfeeinrichtungen seien aber nach Einführung der Ganztagsschulen in den letzten Jahren keineswegs rückläufig, erklärte Christoph  de Vries von der CDU und forderte, das Angebot der Vielfalt zu erhalten. Ties Rabe wies auf die geplanten zweiten runden Tische hin, zu denen Schulen und Jugendhilfe vor den Sommerferien zusammenkommen sollten, um eine Zusammarbeit zu planen. Die Schulen müßten „erkennen, was im Stadtteil passiert“  und die Einrichtungen müßten „lernen, dass es ein Miteinander geben kann“.

Kooperationspartner der ganztägigen Bildung und Betreuung an Ganztagsschulen könnten auch gekündigt werden, wenn sie nämlich anstelle von Erziehern unqualifiziertes Personal beschäftigten, war schließlich die Antwort auf eine Frage von Mehmet Yildis von den Linken. Probleme sollten künftig zwischen alle Beteiligten in der Vertragskommission besprochen werden, sowie in vierteljährliche Gesprächen mit dem Schulsenator. Wie die Grüne scheint auch die Linke grundsätzlich zufrieden mit Ties Rabes Ganztags-Reform. Zwar gebes es objektive Probleme und Nachbesserungsbedarf, aber sie fände es gut, dass „Kinder nicht mehr über ihre Eltern definiert würden“, erklärte Dora Hayen von der Fraktion der Linken.

 Mit den Stimmen der SPD und gegen die Stimmen der CDU wurde dann Punkt für Punkt abgestimmt und das der Entwurf des neuen Schulgestzes an den Haushaltausschuss überwiesen. Die FDP enthielt sich, die anderen Parteien wechselten zwischen Zustimmung, Ablehnung und Enthaltung. im Juni wird es voraussichtlich in der Bürgerschaft beschlossen und im August in Kraft treten.

Thema Inklusion

Auch der zweite Teil des Ausschusses, das Inklusionskonzept von Schulsenator Rabe, zusammengefaßt in der Drucksache 3641 unter dem Titel „Inklusive Bildung an Hamburgs Schulen“ , wurde bestimmt von ausführlichen Ausführungen des Schulsenators. Sein Konzept regelt die Organisation und Qualität der sonderpädagogischen Förderung, die Weiterbildung der Kollegien sowie die Personalausstattung an allen allgemeinen Schulen.Ties Rabe rechnete vor, dass er mit seinem Inklusionskonzept „bundesweit die beste Ressouce“ zur Verfügung stelle, dass sie „vollkommen ausreichend“ sei, er halte damit sogar „wissenschaftliche Forderungen“  ein. 

Allerdings, kritisierte er nun selber, würden plötzlich immer mehr Schüler als förderbedürftig gemeldet. Für jeden Schüler, der die Sonderschule verlasse, meldeten die allgemeinen Schulen plötzlich zwei Sonderschüler an, im Jahr 2010 waren das insgesamt 2006 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung (LSE ).Da habe sich offenbar plötzlich der „Masstab der Gutachten verändert“. Für ihn ein Zeichen, dass es richtig sei, „nicht auf Gutachten zu setzen“. Er wolle deshalb bei LSE Gutachten „besser nicht einsetzen“.  

 Stattdessen setzt Ties Rabe beim Förderbedarf LSE auf die systemische Ressource, bzw. das “systemische Fördermodell“ . Künftig sollen demnach nicht mehr dem einzelnen Kind nach einem Gutachen, sondern der Schule pauschal die sonderpädagogischen Fördermittel und Ressourcen zugerechnet werden. Errechnet werden diese Fördermittel und Ressourcen auf der Grundlage einer angenommenen Quote von fünf Prozent Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf pro Jahrgang. Als weiterer Berechnungs-Faktor kommt noch die soziale Lage (Sozialindex) der Schule hinzu, unterteilt nach den sogenannten Kess-Gebieten.  

Dieses systemische Fördermodell nach Quote und Kessfaktor sei „nicht transparent“ und führe zu „Ungerechtigkeiten“, hatten bei der Anhörung im Schulauschuss vor vier Wochen viele Lehrer, Sonderpädagogen und Sozialpädagogen kritisiert. „Ja zur Inklusion“, so die die einhellige Meinung, „aber so geht es nicht.“ (s. Kirschsblog v. 26. April)

Von diesen Ungerechtigkeiten war auch im Ausschuss die Rede, einige Schulen hätten mehr Kinder mit sonderpädagogischem Förberdarf, und bekämen viel zu geringe Ressourcen, andere dagegen etwas zuviel. Dies führe vor allem bei Stadtteilschulen zu hohen Belastungen und Ungerechtigkeiten. Das Zweisäulenmodell mit den stark belasteten  Stadtteilschule, die  für leistungsstarke Schüler unattraktiv werde, und Gymnasien, die keinen Beitrag zur Inklusion leisteten, sei gefährdet, erklärten Abgeordnete von Grünen und der Linken.  Die CDU hatte noch am Montag vor der Ausschussitzung einen Antrag gestellt, „Inklusion richtig machen“ so der Titel.  Anstelle der systemische Ressourcenzuweisung wird darin ua. eine Einzelfalldiagnostik, die Erstellung eines Förderplans, der Rechtsanspruch auf eine fachgerechte Förderung im Unterricht  sowie eine Beratung der unterrichtenden Kollegen gefordert

Den „großen Gesang über die Ressourcen“, wie Ties Rabe es formulierte, wies Ties Rabe im Schulauschuss zurück.  Ihm sei aufgefallen, dass bei der Anhörung nur Vertreter früherer I-Klassen aufgetreten seien. Zustimmend reagierten einige Zuhörer, als Dora Hayenn von der Linken darauf kritisierte, wie der Schulsenator mit den Sorgender Lehrer umgehe, und dass er sie derart abqualifiziere. Die Stadtteilschulen, so Ties Rabe dann weiter,  seien nicht in Gefähr, man solle diese Gefahr auch nicht herbeireden. Sie hätten auch deutlich mehr Lehrer und Flächen zur Verfügung als Gymnasien, letztere leisteten einen höheren Beitrag zur Inklusion, als weithin bekannt sei. Die systemische Ressource, so versicherte der Schulsenator, habe viele Vorteile, auch nach Ansicht der Wissenschaftler und im Übrigen müssten die Schule und Unterricht sich im Zuge der Inklusion ändern, das sei für ihn ausschlaggebend. Spezielle Sonderschulen würden darüber hinaus weiter angewählt und sie würden auch bleiben.  Dass die systemische Ressource auch in der Wissenschaft umstritten ist,  und dass es  Wissenschaftler gibt, die  stattdessen die Einzelfalldiagnostik, Förderpläne und und die entsprechenen Vergabe der Ressourcen an das einzelne Kind befürworten, (so auch in der Anhörung im Schulausschuss im , liess der Schulsenator unerwähnt.  

Am Ende wurde das Inklusionskonzept des Senators mit den Stimmenmehrheit der SPD angenommen.

Ties Rabe streicht Qualitätsanforderungen an Ganztagsschule aus dem Schulgesetz

21 Mai

Wer bisher glaubte, es könne in punkto Schul-Qualität in Hamburg nicht noch weiter bergab gehen, der sollte sich für die Sitzung des Schulausschusses der Bürgerschaft heute Nachmittag schon jetzt einmal warm anziehen. Denn erstes Thema dort ist die Umwandlung von Hamburgs Schulen in Ganztagsschulen, SPD Schulsenator Rabes liebstes Reform – Projekt. Dafür scheint ihm kein Opfer zu groß: Als erstes will er jetzt die Qualität der Ganztagsschule opfern, so wie sie bisher zumindest im Hamburgischen Schulgesetz vorgesehen war. Einen Passus, in dem dort von den räumlichen, personellen und sächlichen Voraussetzungen für die behördliche Genehmigung von Ganztagsschulen die Rede ist, hat Ties Rabe im  neuen Schulgesetz ersatzlos gestrichen. Dieser Passus bot Eltern eine wichtige  Möglichkeit, qualitativ angemessene Ganztags-Rahmenbedingungen für ihre Kinder rechtlich einzufordern. Auf ihn konnten sich auch die Eltern beziehen, die seit vergangenem Freitag vor dem Oberverwaltungsgericht Hamburg gegen die Einführung der flächendeckenden Pflicht-Ganztagsschule an allen Hamburger Gymnasien klagen.

Bisher hiess es im Schulgesetz: § 13, 2:  Schulen können in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I auf Antrag der Schulkonferenz als Ganztagsschulen geführt werden, wenn die personellen, sächlichen und räumlichen Voraussetzungen erfüllt sind oder erfüllt werden können. Die Entscheidung trifft die zuständige Behörde.“

Im Entwurf des neuen Schulgesetzes sind die Anforderungen für die Genehmigung von Ganztagsschulen in Hinblick auf ihre Ausstattung mit Räumen, Personal und Sachmitteln verschwunden. In §13, 2 heißt es nun: “ In der Ganztagsschule ist die Teilnahme am Unterricht nach Stundentafel stets verpflichtend. Den Umfang der Teilnahmepflicht an den ergänzenden Angeboten legt die Schule fest, die Schule kann auch festlegen, dass Sorgeberechtigte die Teilnahme wählen können. Ein Rechtsanspruch auf den Besuch einer Ganztagsschule besteht nicht“. https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/, Anlage 2a, S.19

 Stattdessen taucht das Thema Qualität jetzt nur noch ganz unverbindlich in den Texten auf, die die Drucksache mit dem neuen Gesetzesentwurf begleiten.  In diesen  „Mitteilungen des Senats zum Entwurf des neuen Schulgesetzes“ wird schwammig und ohne konkreten zeitlichen und rechtlichen Rahmen eine  Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung angekündigt.

„Unter Federführung der Behörde für Schule und Berufsbildung werden Qualitätsmerkmale für ganztägig organisierte Schulen entwickelt. Diese Qualitätsmerkmale werden durch Indikatoren für Ganztagsschulen nach Rahmenkonzept und für GBS unter Berücksichtigung der Qualitätsstandards der Träger und der in dieser Drucksache ausgeführten jeweiligen strukturellen, organisatorischen, rechtlichen und materiellen Rahmenbedingungen konkretisiert. dieser Basis perspektivisch ein gemeinsames Qualitätsmanagement entwickeln…..usw.“, so heißt es in den schwer verständlichen und vagen Ankündigungen in der Drucksache 20/3642 der „BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG vom 27. 03. https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/S.11

Die Frage für Hamburgs Schüler, Eltern und Lehrer:  Was bedeutet der Wegfall des oben genannten Passus aus dem neuen Schulgesetz? Heißt das, dass in Zukunft für die Genehmigung von Ganztagsschulen keine gesetzlichen räumlichen, personellen und sächlichen Voraussetzungen gelten werden?

Von den Oppositionsparteien ist zu diesem Eingriff in das Schulgesetztes durch Ties Rabe beim Thema Qualität von Ganztagsschulen wenig zu hören. Die CDU hat vor zwei Tagen in einem 10 Punkte Katalog konkrete Forderungen für qualitativ bessere Rahmenbedingungen für die Inklusion vorgelegt, dem zweiten großen Thema des Schulausschusses heute. http://www.abendblatt.de/hamburg/kommunales/article2282180/CDU-Rabes-Schulkonzept-fuer-behinderte-Kinder-ist-gescheitert.html

Bleibt die Frage, wie sich die Oppositionsparteien zu Ties Rabes Streichung der Qualitätsanforderungen für die Ganztagsschule im dem von ihm neugefassten Schulgesetz verhalten. Viele Eltern von Grundschulen, die der Schulsenator jetzt in kurzer Zeit flächendeckend in Ganztagsschulen umwandelt, kritisieren seit Monaten, dass die Rahmenbedingungen für die Ganztagsschule deutlich unter dem Niveau der bisherigen Horten liegen. Das betrifft den Mangel an Räumen, an Ruhe- und Rückzugmöglichkeiten, es fehlt an Kantinen, deren Ausbau noch Jahre dauern wird, der Erzieher – Kind Schlüssel ist schlechter als im Hort und darüber hinaus ist die Betreuung keineswegs kostenlos, wie versprochen, ja oftmals nicht einmal günstiger, als bisher mit Kitagutscheinen im Hort. (Einige Eltern haben sich ausgerechnet, dass es für sie sogar teurer wird.) Den Eltern nimmt der Schulsenator mit der Veränderung des Schulgesetzes den Rechtsanspruch auf Einhaltung gesetzlicher Mindeststandards an den Ganztagsschulen.

Und noch eine Frage ergibt sich aus dem Entwurf des neuen Schulgesetzes. Auch die im bisherigen Gesetz übliche Unterscheidung zwischen offener und gebundener Ganztagsschule hat Schulsenator Rabe gestrichen. Das beunruhigt betroffene Eltern. Sie fragen sich, was das für das elterliche Erziehungs- und Wahlrecht am Nachmittag bedeutet. Sollen künftig die jeweiligen Eltern nicht mehr individuell entscheiden, ob sie oder die Schule ihre Kinder am Nachmittag betreuen? Legt dies künftig, wie es in neuen Paragraphen 13 heißt, „die Schule fest“? Dies könnte vor allem an den weiterführenden Schulen wichtig werden, bei denen es keine Nachmittagsbetreuung durch Träger, also keine „ganztägige Bildung und Betreuung“, GBS, gibt,  sondern „Ganztagsschule nach Rahmenkonzept“.  bei der die Schulen für den Ganztag selbst zuständig sind. Der Schulausschuss heute könnte also spannend werden.

SCHULAUSSCHUSS: Dienstag, 22. Mai 2012, um 17:00 Uhr, im Rathaus, Raum 151.

„Ganztagsschule geht auch ohne Ganztagsausstattung!“: Verblüffende Feststellung des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts in einem Prozeß gegen flächendeckende Ganztagsschule

14 Mai

Wenn eine Ganztagsschule am Nachmittag für die Schüler ein Betreuungsangebot habe, dann brauche sie die gesetzlichen Voraussetzungen für Ganztagsschulen zur Ausstattung mit Räumen, Personal und Sachmitteln nicht zu erfüllen:  Das neben dem Unterricht bestehende Betreuungsangebot beweise ja, dass es auch ohne zusätzliche Ganztagsausstattung gehe. Das erklärte am Freitag der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Hamburg, Dr. Rolf Gestefeld, den erstaunten Eltern von vier Kindern, die gegen die Einführung der Ganztagsschule an der Schule ihrer Kinder klagen. Das Betreuungsangbot „werde durchgeführt, also sind alle im Hamburgischen Schulgesetz vorgesehenen Voraussetzungen für die behördliche Genehmigung von Ganztagsschulen erfüllt“. Beispiel: Die Doppelnutzung von Klassenräumen! Wenn es an der Schule seit Jahren so „klappt“, sei die Frage, ob „die zeitlich gestaffelte Nutzung von Klassenräumen zu unterschiedlichen Zwecken nicht“ reiche und „damit die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt“ seien, so Gerichtspräsident Gestefeld.

In einer zehnstündigen Marathonsitzung wurde am Freitag vor dem Hamburger Oberverwaltungsgericht die Klage der Eltern gegen Einführung der Ganztagsschule am Gymnasium ihrer Kinder verhandelt. Wie sämtliche Hamburger Gymnasien war die Schule 2004 nach Verkürzung der Schulzeit auf acht Jahre,dem Turbo G8, in eine Ganztagsschule mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht umgewandelt. Die Wahlfreiheit zwischen Halbtags- und Ganztagsunterricht war damit über Nacht abgeschafft worden. Darin sahen die Eltern einen Eingriff in die Freiheit ihrer Kinder und ihr elterliches  Erziehungsrecht nach Art. 6. Grundgesetz. Sie hatten sich außerdem errechnet, dass die Ganztagsschule auch bei der höheren Wochenstundenzahl des Turbo G8 gar nicht nötig war. Die vorgeschriebenen 34 Wochenstunden ließen sich auch ohne Nachmittagsunterricht auf vier mal sieben und einmal sechs Schulstunden täglich verteilen und der Unterricht könne damit um 14 Uhr beendet werden. Dies fordern nun die Eltern in ihrer Klage, die sie in erster Instanz verloren haben und um die es am Freitg in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht ging.

Mängelliste einer seit 9 Jahren bestehenden Ganztagsschule

Ihre Schule erfülle gar nicht die im Schulgesetz vorgesehenen personellen, sächlichen und räumlichen Voraussetzungen für eine Ganztagsschule, so die Klage der Eltern. So gebe es auch nach 9 Jahren Ganztagsbetrieb keine richtige Kantine, bei 1000 Schülern gebe es nur 150 Essen in der viel zu kleinen Cafeteria in der Eingangshalle der Schule. Die Schüler der Schule müßten sich ihr Mittagessen bei Bäckern und Imbissbuden der Umgebung zusammenkaufen. Auch die Fläche von 5,5 Quadratmetern pro Schüler, die im Hamburger Musterflächenprogramm vorgeschrieben seien, wobei Lehrerzimmer, Verwaltung und Toiletten mitberechnet werden, könne die Schule nicht vorweisen. Es gebe wegen der Fensterkonstruktion nicht einmal Möglichkeit, die Klassenzimmer ausreichend zu lüften, dies sei aber aus gesundheitlichen Gründen vorgeschrieben, so nur einige Punkte der Eltern.

Der stellvertretende Leiter der Schule erklärte dazu in der Verhandlung, es sei eine Erweiterung von Cafeteria und Klassenräumen geplant. Die Eltern hielten dagegen, in den neun Jahren seit Einführung der Ganztagsschule habe es keinerlei Ausbauten und Verbesserungen gegeben. Die gesetzlichen Voraussetzungen für Ganztagsschulen müßten außerdem vor der Genehmigung erfüllt werden.

Weniger Mittagessen für Offene und „Kleine“ Ganztagsschulen?

Dem widersprach der Präsident des Oberverwaltungsgerichts. Gymnasien seien zum einen offene Ganztagsschulen, bei denen laut Hamburgischen Schulgesetz neben der Betreuung auch am Nachmittag verpflichtender Unterricht stattfinden könne, erklärte der Rolf Gestefeld. Zum anderen sehe das Programm der Gymnasiums nur an zwei lange Tage mit Nachmittagsunterricht und an einem dritten langen Tag mit Nachmittagsbetreuung vor.  Gymnasien seien damit nur „kleine Ganztagsschulen“, für die nur „geringere sachliche und räumliche Anforderungen gälten, als bei vollgebundenen Ganztagsschulen“, so die Definition des Oberverwaltungsgerichtspräsidenten. Man habe außerdem „keinen Anspruch auf eine optimale Ausstattung“ der Ganztagsschule. Der Schulleiter habe ferner erklärt, dass alle Kinder, die essen wollten, auch essen könnten, erklärte der Richter den irritierten Klägern, die darauf beharrten, dass bei jeder Form von Ganztagsschule für alle Schüler, die am Ganztagsbetrieb, am achtstündigen oder längeren Nachmittagsunterricht oder an der Betreuung teilnähmen, ein Essen vorgehalten werden müsse. Der Richter blieb dabei, das Betreuungsangebot werde durchgeführt, also seien die gesetzlichen Auflagen erfüllt.

Dies sei allerdings seine vorläufige Feststellung, erklärte Rolf Gestefeld, in dem späteren Urteil werde diese Frage noch einmal neu erörtert. An dieser Stelle bat auch die Anwältin der beklagten Schulbehörde um eine ausführliche Begründung, die Überlegungen des Gerichts habe sie noch nicht überzeugt.

Verblüfft hat an diesem Freitag auch die Aussage des Gerichtspräsidenten, dass die flächendeckende Umwandlung aller Gymnasien in Ganztagsschulen vor neun Jahren nach der damals geltenden Fassung des Schulgesetz nicht hätte genehmigt werden können. Das Antragsverfahren sei nicht vereinbar mit dem damaligen Schulgesetz gewesen. Darauf komme es aber nicht an, „wenn die Genehmigung nach späterem Recht vorliegt“. Das könne „geheilt“ werden. Eine Erklärung der Schulaufsicht, in der es heißt, man habe die  die Umwandlung der Schule in eine Ganztagsschule genehmigt,  gibt es von April 2007.

Vergleich?

Erstaunt reagierten die Kläger am frühen Nachmittag der Verhandlung auch auf die Frage, ob sie mit einem Vergleich einverstanden seien. Das Vergleichsangebot an sie, das wurde  nach kurzer Diskussion klar, war die Zustimmung zum derzeitigen Ist -Zustand an ihrer Schule, gegen den sie seit sechs Jahren klagen. Die Kläger lehnten ab.„Unsere Forderung, den Schultag um 14 zu beenden, ist schon ein Vergleich für uns“, erklärten sie. Sie hätten bei ihren Berechnungen die erhöhte Wochenstundenzahl des G8 notgedrungen mit berücksichtigt, ein früheres Ende des Schultages rund um ein Uhr wäre ihnen aber viel lieber.

Grundgesetz und Ganztagsschule

Was in der Verhandlung zum Thema Ganztagsschule an diesem Freitag immer wieder eine zentrale Rolle spielte, war die Frage, inwieweit der Staat mit der Ganztagsschule in die Erziehungsrechte der Eltern eingreift. Die Kläger betonten, nach ihrer Auffassung habe das elterliche Erziehungrecht nach Artikel 6 Vorrang vor einem Erziehungsrecht von Schule und Staat, letzterer habe nur das Wächteramt für den Fall, dass Erziehungsberichtigte vesagten,

Dagegen erklärte Rolf Gestefeld, es müsse zwischen dem elterlichen Erziehungsrecht in Artikel 6 und der staatlichen Aufsicht über das Schulwesen in Artikel 7 ausgleichend abgewogen werden. In Hinblick auf die Ganztagsschule müsse es ein Höchstgrenze in der Frage geben, wie lange Ganztagsschule sein dürfe. Es gebe aber die Möglichkeit, eine Schulform flächendeckend umzugestalten, allerdings müsse dabei das Wahlrecht beachtet werden. Eine Frage sei auch, inwieweit dabei wissenschaftliche Erkenntnisse über die Wirkung von Ganztagsschule eine Rolle spielen könnten.

Wissenschaftliche Erkenntnisse zur Wirkung von Ganztagsschule

Mit dieser Frage hätten sich eingehend auseinandergesetzt, erklärten die Kläger, zumal das Gericht die umfangreiche „Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen“, Steg, angeführt habe. In einem Statement über den Stand der Wissenschaft machten sie deutlich, dass es nach den vorliegenden Studien vom „Chancenspiegel“ der Bertelsmann Stiftung bis hin zur Steg Studie derzeit keine Beweise dafür gebe, wie Ganztagsschule wirke und dass Ganztagsschule die Leistungsfähigkeit von Schülern und die Chancengerechtigkeit verbessert. Auch bei Steg werde das Prinzip der Freiwilligkeit von Ganztagsschule betont, so der Vater, der als Anwalt seine Familie selbst bei der Verhandlung vor Gericht vertrat.

Nach 10 Stunden wurde die Verhandlung erst am Freitagabend gegen 20 Uhr geschlossen.

Nach Mitteilung aus dem Gericht vom Montag wird der Prozess in dieser Instanz fortgesetzt werden.

Ganztagsschule kann für Familien teurer als Hort werden: Die Versprechen des Schulsenators und Berechnungen von Grundschuleltern

10 Mai

Sie sei sprachlos, so eine betroffene Mutter: „Wir zahlen ab Sommer im Monat über € 35,00 mehr für ein schlechteres Angebot – und das wird uns als „kostenlose Nachmittagsbetreuung“ verkauft „ Bis zum Mittwoch nächster Woche sollen Eltern von 50 Grundschulen, die ab August in Ganztagsschulen mit ganztägiger Bildung und Betreuung (GBS)  umgewandelt werden, ihre Anträge auf Teilnahme am Ganztag der Grundschulen abgeben. Die betroffene Mutter hat sich nach den Informationen und Gebührentabellen von Schulsenator und Behörde ausgerechnet, was ihre Familie künftig für die Nachmittagsbetreuung an der Schule zahlen sollen.  Was sie sprachlos macht:

„In der künftigen Ganztägigen Bildung und Betreuung an den Grundschulen zahlt niemand mehr als im Hort“, so hat Schulsenator Ties Rabe immer wieder versprochen. Nach der Umwandlung aller Hamburger Grundschulen in Ganztagsschulen und der Abschaffung aller Horte werde die Nachmittagsbetreuung von 13 bis 16 Uhr werde  kostenlos sein, nur die Mittagessen müssten bezahlt werden. Gebühren werde es nur für die Spät und Frühbetreuung vor 8 und nach 16 Uhr  und  für die Betreuung in den Ferien.  Sollte  in einem Einzelfall“ doch jemand mehr als im Hort bezahlen, „dann gibt es das Geld von uns zurück.“ , so das Versprechen des Senators. https://kirschsblog.wordpress.com/2012/02/13/nach-der-gruppengrose-wurde-nicht-gefragt-schulsenator-stellt-ergebnis-einer-befragung-von-gbs-pilostschulen-und-neues-gebuhrensystem-gestellt/   und  http://www.mopo.de/politik/die-neue-gebuehrentabelle-ist-da-so-viel-kostet-die-ganztagsschule,5067150,11632148.html

Was die Berechnungen der betroffenen Mutter für Nachmittagsbetreuung an ihrer Schule ergaben:

Die Betreuung zwischen 13 und 16 Uhr sei zwar künftig wirklich kostenlos. Aber das Mittagessen „schlage mit 3,50 Euro zu Buche – und ist (im Gegensatz zu den bisherigen Betreuungskosten) nicht von der Steuer absetzbar“, so die Mutter. Ihre Rechnung. Bei 230 Tagen, die Wochenenden und „großzügig“ sechs Wochen Ferien abgezogen, ergibt das

805 Euro im Jahr.

Teuer werde aber vor allem die Ferienbetreuung. Jede Woche koste 90 Euro. Und – was viele Eltern zusätzulich aufregt, der Bedarf für das Schuljahr 2012 und 13 ist jetzt schon bei der Anmeldung festzulegen. „Wir rechnen hier optimistisch damit, dass wir neben den drei Wochen Schliesszeit des Hortes weitere drei Wochen andere Lösungen finden; bei insgesamt 12 Wochen Schulferien im Jahr bleiben dann sechs Wochen Ferienbetreuung…. Also insgesamt 540 Euro im Jahr“. Ihre Gesamtkosten für ein Schuljahr: 1345 Euro im Jahr.

Im Monat ergibt das 112 Euro.

Dagegen rechnet diese Mutter ihre derzeitigen Betreuungskosten für den Hort vor:

Sie zahlt derzeit für die Nachmittags-Betreuung im Hort bis 15 Uhr 77 Euro.

Das ist der Höchstsatz für zwei Stunden Betreuung und beinhaltet Mittagessen und Ferienbetreuung inklusive. Die gesamten Kosten kann die Familie ausserdem „steuerlich geltend machen“.

Insgesamt zahlt diese Familie also für die Ganztagsschule mit GBS 35 Euro mehr pro Monat als vorher im Hort.

Sie benötigt nur zwei Stunden Betreuung am Nachmittag, bei GBS soll diese „Flexibiltät“ der Abholzeit künftig auch möglich sein. Doch selbst bei drei Stunden Hortbetreuung wären, so die Zahlen des „Bildungsberichts 2011“ der Schulbehörde, die monatlichen „Leistungsentgelte für Horte im  Kita-Gutschein-System“ mit 87 Euro pro Monat noch 25 Euro niedriger,  als bei einer dreistündigen Betreuung in der Ganztagsschule mit GBS nach den von Ties Rabe und Schulbehörde vorgesehenen Gebühren. (http://www.bildungsmonitoring.hamburg.de/index.php/file/download/1606)

Was diese Mutter besonders empört, die Rahmenbedingungen bei GBS sind deutlich schlechter als in den Horten. Das betriff ua. den Betreuungsschlüssel: Künftig soll 23 Kinder von einem Erzieher betreut werden, in sozialen Brennpunkten 19. Im Hort der Betreuer Kind Schlüssel betrug vorher dem amtlichen “ Bildungsberichts 2011″ zufolge  für drei Stunden Hort 13,87, demnach wurden rund 14 Kinder im Durchschnitt von einem Erzieher betreut. Auch die übrigen Rahmenbedingungen für GBS werden von Eltern seit Bekanntwerden der Details massiv kritisiert:  Das Fehlen von pädagogischen Fachkräften und festen Bezugspersonen,  fehlende Ruhe- oder Gruppen- Räume. Spiel- und Tobe -Flächen, mangelhafte Raum-Ausstattung, fehlende Kantinen und unzureichenden Ausbaupläne, bei denen Essen nur unter Raum- und Zeitmangel möglich ist, fehlende Produktionsküchen für frisch zubereitetes Essen, die Einschränkung von Freiräumen am Nachmittag für Kinder und Familienzeit, zB. für Eltern in Schicht- oder Teilzeit oder für die Nutzung von Jugendhilfeangeboten.

Empörung löste bei Eltern am Donnerstag auch die von Ties Rabe vorgesehene Regelung aus, dass Eltern mit niedrigeren Einkommen für Zuschüsse zum Mittags-Essenspreis eine detaillierte Einkommensteuererklärung abgeben müssen, die auch die Lieferanten des Schulessens erhalten sollen. „Schulen informieren Firmen über Eltern-Einkommen“, titelte gestern das Abendblatt, demzufolge 30.000 Schüler davon betroffen wären. http://www.abendblatt.de/hamburg/article2272084/Schulen-informieren-Firmen-ueber-Eltern-Einkommen.html

Nachdem sie die Mehrkosten von 35 Euro für die GBS Betreuung ausgerechnet hatte, erinnerte sie sich an das Versprechen des Senators, diese Mehrkosten zurückzuerstatten. Sie fragte beim Schulamt nach. Was man ihr dort mitteilte, machte die Mutter erneut sprachlos. Der Fall einer zweistündigen Nachmittagsbetreuung sei nicht vergleichbar mit der dreistündigen bei GBS, die Rückerstattung sei nur für eine dreistündige Betreuungszeit am Nachmittag vorgesehen, die Mehrkosten würden deshalb nicht erstattet. Außerdem: Bei dreistündiger Betreuung wäre GBS billiger.

 „Keiner zahlt mehr“: heißt es in der betreffenden Passage der amtlichen „Mitteilungen des Senats an die Bürgerschaft zur Weiterentwicklung von ganztägigen Angeboten an Schulen“ in der Drucksache 20/3642 vom 27.3.2011. „Ein „Ausgleich etwaiger Gebührenmehrbelastungen im GBS System“ ist darin ausdrücklich vorgesehen, eine Einschränkung in punkto Stundenzahl wird nicht erwähnt.  Allerdings taucht dort eine andere Einschränkung auf, die die Eltern beunruhigt:

„Die Ermäßigung wird maximal bis zur Höhe des zuletzt im Gutschein angesetzten Hortbeitrags gewährt. Zur Ermittlung der höheren Gebühr wird die von den Eltern nachgewiesene durchschnittliche Essensbuchung herangezogen, heißt in den Senatsmitteilungen. https://www.buergerschaft-hh.de/Parldok/Cache/AD626126BAF4C8C08D0107A0.pdf

Wer Rückzahlungen beantragen will, braucht demnach einen Kita-Gutschein des bisherigen Hortbeitrags. Die Sorge der Eltern: Kinder, die vorher keinen Hort besucht haben, und das werden schon bald alle Grundschüler sein, hätten demnach keinen Anspruch auf Rückzahlungen, wenn GBS teurer wird als die bisherigen Horte. Sie gingen dann leer aus: Das Versprechen „keiner zahlt mehr“ des Schulsenators wäre mit dieser Einschränkung schon in absehbarere Zeit wertlos.

 Nachtrag: Massive Kritik äußern die Eltern auch an der Informationspolitik von Senator und Schulbehörde. Während die Antragsfrist bald abläuft, bleiben viele Fragen offen. Nur ein Beispiel: Wie sollen Eltern bei der Anmeldung im August wissen, wann und vieviel Ferien sie im kommenden Jahr machen können, was ist, wenn sie weniger Ferienbetreuung benötigen als geplant,  bekommen sie das Geld zurück? Und was ist, wenn Eltern mehr Ferienbetreuung benötigen als ursprünglich geplant.

Mehrheit in Schleswig Holstein für G9 Gymnasien: Wie eine Gegenreform zum Wahlkampfschlager wurde

4 Mai

G9 Wochen – so könnte man die vergangenen Wochen vor der Schleswig Holstein Wahl nennen. Gemeint sind nicht die Treffen von Wirtschaftmächten, wie kaufmännisch denkende Hamburger schon einmal spotten. Es geht vielmehr um das Abi in neun Jahren an Gymnasien, das in fast allen Bundesländern zum „Turbo Abi nach acht Jahren“, G8, verkürzt wurde. Hamburg gehörte dabei 2004 zu den „Vorreitern“ dieser Schulreform. „G8 bleibt“, so war in den Jahren  seither immer wieder die Antwort von Politikern auf die Bitten, Appelle und Gesuche von Eltern, die wegen der hohen Belastungen ihrer Kinder durch lange Tage, hohe Wochenstundenzahl und dichtgedrängtes Pensum des G8 um Rückkehr zum G9 baten.

In Schleswig Holstein fanden die Eltern – anders als in Hamburg – Gehör: Auf Initiative des FDP Bildungsmininsters Ekkehard Klug hat die dortige CDU/FDP Regierung im vergangenen Jahr für alle 100 Gymnasien des Landes in einem neuen Schulgesetz die Wahlmöglichkeit zwischen G8 und G9 geschaffen. Dazu beigetragen hatte die Elterninitiative „G9 jetzt“, die bei Protestversammlungen und einer landesweiten Unterschriftenaktion die Wahlmöglichkeit zwischen G8 und G9 gefordert und das neue Gesetz massiv unterstützt hatte – für das G9 sprachen sich bei einer aktuellen Umfrage auch 78 Prozent der Befragten in Schleswig Holstein aus, nur 16 Prozent entschieden sich für das G8! Und die FDP liegt ua. mit dem Thema G9 derzeit erstaunlich im Aufwind.

Kirschsblog sprach mit der Vorsitzenden der Initiative „G9 Jetzt“ und des Schleswig Holsteiner Elternvereins, Astrid Schulz-Evers. Sie ist als Mutter eines G8 und eines G9 Kindes Elternvertreterin und Mitglied im Vorstand des Schulelternbeirates am Gymnasium Schloß Plön und im Kreiselternbeirat der Gymnasien im Kreis Plön.

Kirschsblog: Sie sind in vielen Funktionen Elternsprecherin, Vorsitzende von Elterninitiativen, engagierte Streiterin für das G9 seit einigen Jahren aktiv. In Schleswig-Holstein gibt es die Wahlmöglichkeit zwischen G8 und G9 auch an den Gymnasien. Wie ist es dazu gekommen? 

Astrid Schulz-Evers: Es war so, dass ich als Elternvertreter meines Sohnes in seiner G8 – Klasse festgestellt habe, dass die Belastung durch das G8 für ihn und die anderen Kinder sehr hoch war, sowohl im privaten Bereich, als auch im psychischem Bereich. Viele Kinder mußten damals schnell Nachhilfe in Anspruch nehmen. Wir haben viele Fahrschüler und FahrschülerInnen, die noch lange mit dem Bus vor und nach der Schule unterwegs sind. Durch den Ganztagssunterricht konnten sie dann am Sport, Fußball und anderen Aktivitäten außerhalb der Schule nicht mehr teilnehmen, keine Freunde mehr treffen. Die ersten Abmeldungen bei den Vereinen folgten! Die ersten Feuerwehren und der DLRG meldeten dann, dass auch dort die Kinderzahlen zurückgingen. Und die Eltern stellten fest, dass auch das Familienleben sehr beeinträchtigt war. Was nun die Wochenenden der Familie bestimmte, das waren Hausaufgaben machen und für die Schule üben. Es ging einfach sehr viel mehr Zeit für das Schulleben im G8 drauf.

Kirschsblog: Sie waren mir Ihren Erfahrungen nicht allein, es ist damals eine richtige Bewegung entstanden. Wie war das?

Astrid Schulz -Evers: Parallel zu unserem Gymnasium, wo es massiv Klagen über die Belastung durch das G8 gab, gab es auch von anderen Gymnasien im Land ähnliche Berichte. Es wurden dann in einigen Gymnasien schon kleine Aktionen und Initiativen gestartet, die sich gegen diese Belastung wehren wollten.

Kirschsblog: Es kam zu einer Protestversammlung und einer landesweiten Unterschriftenaktion. Wie kam es dazu, und was wollten Sie damit erreichen ?

Astrid Schulz-Evers: Wir wollten damit zeigen, wie es den Kindern geht. Ich hab selber damals z.B. den Schulranzen für einen Acht-Stunden Tag packen lassen. Der war dermaßen schwer, dass mein Sohn ihn kaum heben konnte. Das war wirklich dramatisch. Wir wollten ein Signal setzten und ich habe die Elternvertretungen der Gymnasien im ganzen Land angeschrieben und sie im März 2010 zu einer Podiumsdiskussion zu uns an das Gymnasium nach Plön eingeladen. Der Saal bei dieser Diskussion wurde rappelvoll und das Signal war eindeutig. Wir haben dort eine Abstimmungen durchgeführt, und es wurde mehrheitlich gesagt: Wir wollen G9.

Kirschsblog: Daraufhin gab es dann noch weitere Aktionen, z.B. eine Unterschriftenaktion.

Astrid Schulz Evers: Ja, wir Eltern haben dann eine Unterschriftenaktion gestartet, um weitere Signale zu setzen. Da kamen innerhalb sehr kurzer Zeit über 25.000 Unterschriften zusammen.

Kirschsblog: In ganz Schleswig Holstein?

Astrid Schulz-Evers: In ganz Schleswig-Holstein! In knapp drei, vier Monaten hatten wir die Unterschriften zusammen. Wir hätten sicherlich mehr zusammen kriegen können, wenn wir mehr Zeit gehabt hätten, aber das musste angesichts der Schulgesetzgebung dann recht zügig gehen. Es ging um das Schulgesetz der schwarz- gelben Landesregierung, das im Januar mit nur einer Stimme Mehrheit der Landesregierung beschlossen werden sollte. Darin war vorgesehen, dass die 100 Gymnasien in Schleswig Holstein neben dem 2008 eingeführten Abitur nach 8 Jahren auch wieder das Abitur nach neun Jahren anbieten sollten. Die Forderung der Eltern aus der Unterschriftenaktion war ganz eindeutig, wir möchten die Rückkehr zu G9.

Kirschblog: Das Schulgesetz wurde entsprechend verabschiedet und nun gibt es eine Reihe von Schulen, die die Alternativen zwischen G9 oder G8 anbieten, andere Gymnasien bieten allein das G9. Wie kam das zustande?

Astrid Schulz-Evers: Die Schulkonferenzen der Gymnasien konnten nun also das G9 beantragen. Bedingung war, das Einigkeit zwischen Schulleitung, Schulkonferenz und Schulträger bestand – und das Ergebnis wurde dann dem Bildungsminister vorgetragen. Wenn eine Einigkeit vorlag, hat er das genehmigt. Lag die nicht vor, dann hat er im Einzelfall entschieden, das kam auch vor.

Kirschsblog: Wie viele Schulen bieten jetzt G9 in Schleswig-Holstein an und welche unterschiedlichen Modelle gibt es?

Astrid Schulz- Evers: Wir haben zur Zeit 11 Gymnasien, die ausschließlich G9 anbieten und vier Gymnasien, die das sogenannte Y-Modell anbieten. Das heißt also G8 und G9 parallel zu einander. Bei einem weiteren Gymnasium, in dem auch für G9 gestimmt wurde, läuft zur Zeit ein Klageverfahren.

Kirschsblog: Das ist in Wentorf, im Osten von Hamburg, dort waren sich die Eltern weitgehend einig, aber die Gemeinde als Schulträger war gegen das G9.

Astrid Schulz- Evers: Ja, in Wentorf hatte sich eine sehr starke Elterninitiative gebildet und die forderte die Rückkehr zu G9, einstimmig auch mit dem Schulleiter. Sie hat Unterschriften dafür gesammelt und weitere Aktionen durchgeführt. Der Schulträger wollte das G9 aber nicht und stimmte dagegen, so dass das Bildungsministerium eine Entscheidung treffen mußte. Der Bildungsminister hatte schließlich für G9 entschieden. Damit war der Schulträger aber nicht einverstanden. Es kam zu einem Klageprozess und der Stand ist, dass seitens des Gerichts für das G8 entschieden wurde, wobei der Bildungsminister (FDP) sich weiter für das G9 einsetzen wollte.

Kirschsblog: Wie wird denn das G9 von den Eltern angenommen. Und gibt es immer eine Alternative in Form eines G8 Gymnasiums?

Astrid Schulz Evers: Die Anmeldezahlen sind durchgängig an allen G9-Gymnasien sehr hoch – während die Anmeldezahlen an den G8-Gymnasien rückläufig sind. Eine kürzlich erfolgte Umfrage Infratest Dimap im Auftrage des NDR belegt zudem, daß 78 % der Befragten in Schleswig Holstein für G9 sind. Auch in anderen Bundesländern, wie z.B. Baden-Württemberg, ist zu beobachten, daß die Anmeldezahlen an den G9-Gymnasien sehr gestiegen sind. Für die Kinder ist G9 an den Gymnasien einfach die besser Alternative – und die Eltern wissen das.Wir hier im Kreis Plön haben insgesamt vier Gymnasien, zwei bieten G8 und zwei G9 an, dazu gibt es das Berufliche Gymnasium. Wir stellen insgesamt fest, dass die G9-Gymnasien gute Zahlen haben, während sie bei den G8-Gymnasien deutlich rückläufig sind. Interessant ist, dass es ein Gymnasium gab, das die Wahlmöglichkeit zwischen G8 und G9 hatte und dort dermaßen viele Anmeldungen für G9 eingegangen sind, dass sich dieses Gymnasium entschlossen hat, nur noch G9 anzubieten. Bei einem weiteren Gymnasium, in einer anderen Stadt, wo es zwei Gymnasien gab, hatte das G9 Gymnasium so viele Anmeldungen, dass die Kinder „weggelost“ werden mussten an das G8 Gymnasium, weil die Kapazitäten des G9 Gymnasiums nicht ausreichten, um alle G9 gemeldeten Kinder aufzunehmen.

Kirschsblog: Jetzt bieten 15 Gymnasien in Schleswig-Holstein die G9 an. Wie würde sich das denn unabhängig von der bevorstehenden Wahl weiterentwickeln? Gibt es auch in den Städten, in denen es diese Wahlmöglichkeit vielfach nicht gibt, Interesse daran und warum kam es bisher nicht dazu?

Astrid Schulz-Evers: Das ist eine heikle Angelegenheit. Es scheint fast so, als wenn es dort eine Art Absprache gibt, mit verschiedenen Gremien. Sicherlich ist von der Seite der Elternschaft das G9 gewünscht. Aber im Moment ist die Durchsetzungsmöglichkeit dort sehr schwer – aber wir hoffen, daß sich noch weitere Gymnasien für G9 entscheiden.

Kirschsblog: Wie erklärt sich das? Sind das politische Widerstände oder wie kommt das?

Astrid Schulz-Evers: Wenn man berücksichtigt, wer alles bei einer Entscheidung über G8 oder G9 mitreden kann, ist offensichtlich, dass da gewisse Bereiche wie Schulträger, Schulleitung natürlich durchaus eine andere Meinung vertreten, als viele Eltern und damit dann letztendlich auch über die Schulform entschieden haben.

Kirschsblog: In Wentorf wurde ja erklärt, dass es auch finanzielle Gründe gibt, und dass das G8 für den Träger billiger sein soll ist, als das G9. Was sagen Sie dazu?

Astrid Schulz-Evers: Das ist nicht erwiesen. Wenn man zum Beispiel an den immensen Bauboom an den Gymnasien denkt, der ja in Folge des Ganztagsschulunterrichts durch G8 hier in Schleswig-Holstein sehr groß geworden ist. Viele Details der Kosten fehlen noch und damit steht nicht wirklich fest, ob G8 oder G9 günstiger ist. Für Plön kann ich nur sagen, dass wir hier belegen konnten, dass G9 nicht teurer ist und deswegen haben wir hier relativ schnell die Zustimmung des Schulträgers für G9 bekommen und ebenso die Zustimmung des Bildungsministeriums.

Kirschsblog: Am Sonntag ist die Landtagswahl in Schleswig Holstein. Wie haben sich denn die verschiedenen Parteien zum Thema G9 positioniert?

Astrid Schulz-Evers: Am deutlichsten spricht sich die FDP für die Wahlfreiheit G8/G9 an den Gymnasien aus – und das seit einigen Jahren ! Mittlerweile spricht sie sogar von einer flächendeckenden Wiedereinführung von G9 an den Gymnasien. Die CDU befürwortet die Wahlfreiheit mittlerweile auch – um die Strukturdebatten an den Schulen nicht wieder aufkommen zu lassen. Denn die werden wieder entstehen – weil vorrangig die SPD, die Grünen und der SSW an den Gymnasien das G8 und auch eine Umwandlung der jetzigen G9-Gymnasien zurück in G8 Gymnasien haben wollen. SPD, Grüne und SSW streben in ihren Programmen ein gemeinsames Lernen in Gemeinschaftsschulen und damit „Eine Schule für alle“ an. Die SPD sieht den Ausbau von Oberstufen an 21 bis 23 Gemeinschaftsschulen vor, für die es dann Abitur nach neun Jahren geben soll, für Gymnasien soll nach den Plänen der SPD nur noch das G8 möglich sein. Der Philogenverband von SH hat gerade davor gewarnt, dass man in allen drei Parteiprogrammen kein Bekenntnis zum langfristigen Erhalt der Gymnasien findet, und dass damit das Gymnasium auf dem Spiel steht. Das Ziel „Eine Schule für alle“ – bedeutet damit letztlich die Auflösung der Gymnasien.