Archiv | April, 2012

Ja“ zur Inklusion, aber „so geht es nicht“: Kritik am Ressourcenmangel bei der Anhörung im Schulausschuss

26 Apr

Ein Beispiel machte deutlich, worum es geht: Ein Junge, der in anderen Schulen immer wieder durch störendes Verhalten aufgefallen war, sei schließlich an ihre Schule gekommen, erklärte eine Lehrerin einer Förderschule. Der Junge sei vermutlich hyperaktiv, so die die Erklärung aus den vorherigen Schulen! Doch das erwies sich als Fehldiagnose. Was die fachliche Diagnose tatsächlich ergab: Der Schüler hatte eine Hörverarbeitungstörung. Mit dieser Diagnose konnte ihm gezielt geholfen werden und es sei  ihm danach gelungen, dem Unterricht zu folgen – ohne zu stören. Ein Beipiel, wie wichtig die fachlich-spezialisierte Arbeit von Sonderpädagogen für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist. Genau hier setzte der Kritik der rund 250 versammelten Lehrern, Sonderpädagogen, Schulleiter und Eltern an, die zur öffentlichen Anhörung des Schulausschusses der Bürgerschaft am Dienstag abend in die Handelskammer gekommen waren.

„Ich fürchte, meinem Erziehungs- und Bildungsauftrag nicht mehr gerecht werden zu können“, brachte es eine Lehrerin einer Stadtteilschule auf den Punkt. „Inklusion finde ich wunderbar, aber so kann es nicht gehen“, sagte ein Sozialpädagoge einer Ganztags -Stadtteilschule in einen Sozialem Brennpunkt-Stadtteil. Die Redner bei dieser Anhörung  blieben meist ruhig und sachlich, doch in ihrer Kritik am Inklusionskonzept von Schulsenator Ties Rabe waren sich alle einig: Die Ressourcen, also die Fördermittel für die Inklusion reichen nicht aus , so fasste Johannes Kaustenbach, Leiter der Stadtteilschule Niendorf die Kritik zusammen.  

Stein des Anstoßes ist die Drucksache 20/3641. In ihr sind die Rahmenbedingungen festgeschreiben, die Schulsenator Rabe für die „Inklusive Bildung an Hamburgs Schulen“ künftig vorsieht. Damit wird im Detail geregelt, wie der 2009 geänderte Paragraph 12 des Hamburgischen Schulgesetzes umgesetzt werden soll, wonach „Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischen Förderbedarf“ fortan das Recht haben, allgemeine Schulen zu besuchen und gemeinsam mit allen Schülern dieser Schulen unterrichtet und gefördert zu werden. Senatsdrucksache 20/3641 „Inklusive Bildung an Hamburgs Schulen“

Die Kritik richtete sich besonders gegen das sogenannte „systemische Fördermodell“. Künftig sollen demnach nicht mehr dem einzelnen Kind, sondern der Schule pauschal die sonderpädagogischen Fördermittel und Ressourcen zugerechnet werden. Errechnet werden diese Fördermittel und Ressourcen auf der Grundlage einer angenommenen Quote von fünf Prozent Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf pro Jahrgang. Als weiterer Berechnungs-Faktor kommt noch die soziale Lage (Sozialindex) der Schule hinzu, unterteilt nach den sogenannten Kess-Gebieten. Dieses systemische Fördermodell nach Quote und Kessfaktor sei „nicht transparent“ und führe zu „Ungerechtigkeiten“. „Wir machen uns Sorgen, dass die Ressourcen an den Schulen nicht reichen“, erklärte Johannes Kaustenbach, und warnte, dies könne „eine Gefahr für die Inklusion“ werden.

Die pauschale Form der Zurechnung der Ressourcen werde der Situation an ihrer Schule mit 17 Anmeldungen von Kindern mit Förderbedarf bei insgesamt 60 Anmeldungen nicht gerecht. Das rechnete auch eine Vertreterin der Geschwister Scholl Stadtteilschule vor. Das ist „mit systemischer Ressource nicht zu wuppen“.

Seit 30 Jahren gebe es in Hamburg nunmehr schon integrative Beschulung. Hamburg sei dafür weit und breit gelobt worden, erklärte Stefan Romey von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, GEW und Mitglied im Beirat Inklusion. Doch mit dem neuen Inklusionskonzept des Schulsenators würden die Mittel zur Förderung erheblich reduziert.  Im Vergleich zu den bisher bestehenden „Integrativen Regelklassen“ seien 60 bis 70 Prozent der Mittel gestrichen, im Vergleich zu den „Integrationsklassen“ seien 20 bis 40 Prozent der  Ressourcen gestrichen. Was das  Inklusionskonzept des Schulsentors künftig in der Praxis bedeutet, erläuterte er am Beispiel einer vierzügigen Grundschule mit zwei Vorschulklassen, die demnach künftig mit einem Sonderpädagogen und einem Sozialpädagogen nur noch für 13 Prozent des Unterichts eine Doppelbesetzung von Lehrer und Sonderpädagogen oder Sozialpädagogen haben werde. Zwar gebe es einen Sonderpädagogischen Förderplan, aber „real sollen die Allgemeinpädagogen den Prozess allein wuppen“. Die pädagogische Ausstattung der jetzigen  IR Klassen mit Doppelbesetzungen sollte auch künftig bei der Inklusion die Regelausstattung sein, betonte auch ein Vater vom Elternrat der Joseph Schröder Schule.

Enno Bormfleth vom Verband Sonderpädagogik (VDS) kritisierte die vom Senat geplanten „künftigen personellen Ressourcen zur sonderpädagogischen Förderung“. Nach den Plänen von Schulsenator Rabe sollen künftig neben Sonderpädagogen auch Sozialpädagogen und Erzieher im Verhältnis 40 zu 60 Prozent die sonderpädagogische Förderung an den Regelschulen übernehmen. Dieser „Professionenmix“ mache in dieser Höhe „keinen Sinn“, erklärte Enno Bormfleet, der die Ganztagsförderschule Bindfeldweg leitet.  Kritik äußerte er auch an der geplanten Unterteilung  in zwei Förderungsarten. Es werde ein „geringere, gedeckelte“ Förderung für den „sonderpädgogischen Förderbedarf Lernen, Sprache, sowie soziale und emotionale Entwicklung“, LSE, geben und eine „höhere“  personenbezogene Förderung für Schüler mit dem „Förderbedarf im Bereich Sehen, Hören, Kommunikation, geistige, körperliche und  motorische Entwicklung und Autismus“, dem sog. „Speziellen Förderbedarf“. Damit werde deren „Gleichwertigkeit aufgehoben“ und es werde eine Unterteilung vorgenommen in „weniger Behinderte“ und „wahre Behinderte“, kritisierte der Sonderpädagoge des VDS.

Grundlage für jede Art von sonderpädagogischer Förderung sei die „Fachlichkeit“, betonte Sonderpädagogin Christine  Leites von der Deutschen Gesellschaft für Sprachheilpädagogik e. V. Die fachspezifische Förderung überfordere Allgemeine Pädagogen. Sonderpädagogen müssten entscheiden, welche Förderbedarf vorliege, doch dafür gebe es keine Zeit. Beim einzelnen Kindern komme am Ende künftig weniger sonderpädagogische Förderung an.  Hinzu komme, dass Kinder mit Sprach-, Lernbehinderung und Schweren Verhaltensstörungen aus dem „Behinderungsbegriff“ herausgenommen worden seien. Mit der neuen Bezeichnung „Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Lernen oder Sprache oder sozial-emotionale Entwicklung“ (LSE)  würden diesen Kindern jetzt einklagbare Ressourcen weggenommen, Eltern und Sonderpädagogen könnten nichts mehr einfordern, speziell auch bei Kindern mit Sprachförderungsbedarf.

Besonders  skandalös sei, dass die Sprachförderung an den Sonderschulen künftig gestrichen sei, kritisierten zwei andere Sonderpädagogen später in diesem Zusammenhang, und zwar gerade dort, wo die Sprachförderung am meisten gebraucht würden. Eine Partei werde nicht christlich durch ein „C“ im Namen, eine Partei werde aber auch nicht sozial, nur weil sie ein „S“ im Namen trage, so erklärte ein Sonderpädagoge und erhielt dafür heftigen Applaus.

Der Elternratsvertreter der Joseph Schröder Schule wies schließlich noch auf die häufig unzureichende räumlich technische Ausstattung von Schulen hin.  Es könne nicht angehen, dass es für Rollstuhlfahrer nur eine Toilette und ein ausreichend niedriges Waschbecken gebe, oder dass der Lichtschalter einfach zu hoch angebracht sei. Jens Fricke von der Gemeinschaft der Elternräte der Stadtteilschulen sprach den Plan von Schulsenator Rabe an, dass auch Gymnasien  Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf übernehmen sollen. Die Gymnasien müssten die Hälfte der Kinder nehmen, so Jens Fricke, „ungeachtet der Schullaufempfehlung“, und „ohne Abschulungs-Gelegenheit“.

Sie mache sich Sorgen um die Kollegien vor Ort, erklärte Regina Tretow vom Gesamtpersonalrat Schule in der Schulbehörde. Seit Beginn der Inklusion steige der Krankenstand der Lehrer in Grund-, Stadtteil – und Sonderschulen. Sie forderte konsequente Doppelbesetzung im Unterricht. Doch selbst die jetzt geplanten Doppelbesetzungen seien nicht gesichert, im Krankheitsfall stehe kein Ersatz zur Verfügung, „viele Doppelbesetzungen werden ausfallen“. Wie  andere Redner bei dieser Anhörung forderte sie außerdem zusätzliche Koordinationszeiten für Absprachen zwischen den beteiligten Pädagogen. Ohne Absprache  werden man die „Kinder nicht fördern können, wie wir es wünschen.“

Viele Kinder seien an einer kleinteiligen Sonderschule besser aufgehoben, erklärte ein Sonderpädagoge und Vater eines Kinders mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Es gebe Schüler, die mit dem Druck einer anderen Schule nicht „klar kommen“,  die keine großen Schulen ertragen, und kleine Gruppen brauchen. Die Förderschulen würden nun aufgelöst, doch er hoffe, dass Schulen für diese Kinder weiterbestehen blieben.

Was wir nicht haben, ist Zeit, so ein Sozialpädagoge der STS Mümmelmannsberg.  „Es  fehlt an menschlicher Zuwendung,  jedes Kind möchte beachtet werden, wenn es nicht passiert, dreht unter Umständen die ganze Klasse durch“. Zwar sei vorgesehen, dass auch Sozialpädagogen künftig für die sonderpädagogische Förderung zuständig seien, doch nirgendwo stehe geschrieben, was die Sozialpädagogen künftig machen sollten, wofür sie zuständig sein sollen. „Bisher werden wir verheizt“,  zum Windelwechseln dort, zur Unterrichtsvertretung da. „Inklusion finde ich wunderbar, aber so geht es nicht“ (so).

„Erstens, Inklusion ist ein gutes Ziel. Zweitens, die Ressourcen reichen nicht aus“, so das Resumee von Schulleiter Johannes Kaustenbach, mit dem er die Anhörung aber nicht beenden wollte. Sein Vorschlag:  Die Abgeordneten des Schulausschusses sollten parteiübergreifend einen Appell an den Finanzausschuss der Bürgerschaft  richten, „einen nennenswerten Betrag zum Gelingen der Inklusion zur Verfügung zu stellen“. Das wäre ein wichtiges Signal!

Zentralabitur 2013/14: Musteraufgaben für die drei länderübergreifenden Fächer veröffentlicht

17 Apr

Mit den ersten drei länderübergreifenden Fächern des künftigen Zentralabis geht es erstaunlich schnell voran. Während Gymnasialleiter gestern noch in einem Brief an Schulsenator Ties Rabe das geplante Zentralabitur als „problematisch“ kritisierten und auf die Gefährdung der erst drei Jahre jungen Profiloberstufe hinwiesen, wurden jetzt gemeinsame Muster-Übungsaufgaben für die drei  Fächer des länderübergreifenden „Zentralabiturs“ online veröffentlicht.

„Zentrale“ Aufgaben in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik sollen den „Prüflingen“ im Schuljahr 2013/14 erstmalig in sechs Bundesländern länderübergreifend „ zeitgleich in identischer Form vorgelegt werden“, als Teil der schriftlichen Aufgabensätze der Abi- Abschlussprüfungen, so heißt es auf der Homepage der Schulbehörde. Über diese länderübergreifenden Aufgaben in den drei Fächern hinaus sollen in 22 Fächern ab 2013/14 in allen Schulen Hamburgs landesweit schriftliche Abi-Aufgaben zentral gestellt werden. http://www.hamburg.de/abitur-2014/.  Allerdings, für den Hamburgweiten Teil des künftigen Zentralabis findet sich noch kaum Konkretes auf der Homepage.

In einer Pressemitteilung von heute informiert Schulsenator Ties Rabe dazu: Vorgesehen seien zentrale Prüfungen in den Fächern: Deutsch, Englisch, Spanisch, Russisch, Latein, Politik/Gesellschaft/Wirtschaft (PGW), Geographie, Geschichte, Religion, Philosophie, Wirtschaft, Psychologie (auf grundlegendem Anforderungsniveau), Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Informatik, Sport sowie Chinesisch, Polnisch, Türkisch und Portugiesisch.  Für diese Fächer würden „gegenwärtig mit Beteiligung von Schulleitungen die Schwerpunktthemen entwickelt. Die Grundlagen-Broschüre „Regelungen für die zentralen schriftlichen Prüfungsaufgaben: Abitur 2014“ werde im Mai veröffentlicht. http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/3377722/2012-04-17-bsb-abitur-aenderungen.html

Die jetzt veröffentlichten Musteraufgaben in den drei ersten länderübergreifenden Fächern wurden dagegen von Schulexperten der beteiligten Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Hamburg und Bayern schon seit dem Jahr 2008 entwickelt, darauf wies der bayrischen Kultusministerns Ludwig Spänle gestern hin. In den drei Fächern gibt es in Hamburg schon länger ein landesweites zentrales Abitur. “Die Musteraufgaben sollen den Lehrkräften sowie den Schülerinnen und Schülern als Orientierung hinsichtlich der gemeinsamen Aufgaben bzw. Aufgabenteile in der Abiturprüfung dienen“, so heißt es im Begleittext zu den jetzt veröffentlichen Übungsaufgaben auf der Homepage des Münchner „Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung“. http://www.isb.bayern.de/isb/index.asp?MNav=6&QNav=12&TNav=2&INav=0&Pub=1640&PubU=375

Worum es geht:

In Mathematik, so ist auf der Homepage der Hamburger Schulbehörde zu lesen, soll es „gemeinsame Aufgaben für einen Zeitumfang von 45 Minuten in einem hilfsmittelfreien Prüfungsteil“ geben, also ohne Verwendung von  Taschenrechner, Tabellen und Formelsammlung, usw. „Da jedes der beteiligten Länder unterschiedliche Skalen bei der Bewertung der in den Aufgaben zu erbringenden Leistungen ansetzte, hat die Arbeitsgruppe beschlossen, eine einheitliche Bewertungsskala auf einer 120-Punkte-Basis einzuführen, die ab 2014 auch für die schriftliche Abiturprüfung Mathematik verbindlich ist.“ http://www.hamburg.de/mumat/

In Englisch ist eine gemeinsame Aufgabe zur „Sprachmittlung“ im Umfang von 60 Minuten vorgesehen. In Deutsch ist „ein gemeinsames Thema zur Aufgabenart „Erörterndes Erschließen pragmatischer Texte“ geplant. „Für Herbst 2013 ist vorgesehen, je eine Klausur in den drei Fächern mit gemeinsamen Aufgaben bzw. Aufgabenteilen im dritten Kurshalbjahr als Übung für das nachfolgende Abitur schreiben zu lassen,“ so Schulsentor Ties Rabe heute.

Alle Details der Musteraufgaben sind von der Homepage der Schulbehörde herunterzuladen, unter folgenden zwei Links:

http://www.hamburg.de/abitur-2014/

www.hamburg.de/abschlusspruefungen (Abitur 2014)

Ziel der zentralen länderübergreifenden Prüfungen sei es „vergleichbare Anforderungen im Abitur herzustellen“, heißt es auf der Homepage der Behörde. Doch die Ankündigungen des Schulsenatoras hatten bei den Betroffenen in den Schulen viel Kritik ausgelöst. Große Skepsis in Hinblick auf das geplante Zentralabitur hat auch gestern noch einmal die „Vereinigung der Leiter Hamburger Gymnasien und Studienseminare“ (VLHGS) in einem Brief an Ties Rabe geäußert. Sie kritisiere, das Zentralabitur gefährde die in drei Jahren mühevoll aufgebauten fächerübergreifenden Profile in der Oberstufe, ebenso die erfolgreiche Kooperation mit Hochschulen und Unternehmen in naturwissenschaftlichen und technischen Fächern. Schulsenator Rabe weist diese Kritik zurück: Die zentralen Aufgaben beträfen nur 50 Prozent des Unterrichts, es bliebe genügend Raum für die Profilarbeit, so der Schulsenator und derzeitige Präsident der Kultusministerkonferenz.  Die VLHGS schlug jetzt vor, es den Lehrern zu überlassen, ob sie in einem Profilfach eine zentrale Aufgabe oder ein eigenes Abiturthema wählen, so berichtete gestern die WELT. http://www.welt.de/print/die_welt/hamburg/article106187104/Gymnasialleiter-in-Sorge-um-die-Profiloberstufe.html siehe auch Kirschblog: Das Abi wird voraussichtlich schwerer und die Profiloberstufe muß „nachjustiert“ werden: Ties Rabe und das Zentralabitur

Der bayrische Kultusminister Ludwig Spänle unterstrich dagegen gestern noch einmal die Vorteile der länderübergreifenden Abiturprüfungen, „die Voraussetzungen für höhere Mobilität, mehr Chancengerechtigkeit und bessere Vergleichbarkeit der Abschlüsse schaffen“.

Im Herbst, so Ludwig Spänle, sollen gemeinsame Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife von der Kultusministerkonferenz beschlossen werden sollen“, die dann die Grundlage für die jetzt beschlossene „Einführung gemeinsamer Aufgaben bzw. Aufgabenteile in den ländereigenen Abiturprüfungen ab dem Schuljahr 2013/14“ bilden werden,  schreibt der Kultusminister in einem Begleitschreiben zu den Musteraufgaben, das er an die bayrischen Schulen verschickt hat.  Minister Spänle informiert darin auch über den weiteren Zeitplan: Im Herbst 2013 werde es je eine Klausur zur Vorbereitung mit gemeinsamen Aufgaben bzw. Aufgabenteilen in allen beteiligten Ländern geben. Im Frühjahr 2014 sind dann die erstmaligen schriftlichen Abiturprüfungen in den drei Fächern mit den beschriebenen Aufgabenteilen geplant, voraussichtlicher Termin Ende April/Anfang Mai, ergänzte heute Ties Rabe. http://www.isb.bayern.de /isb/download.aspx?DownloadFileID=75e76edf9c2d47c6ee6c3ad73af904eb .

Die länderübergreifenden Prüfungsaufgaben seien aber kein richtiges „Zentralabitur….mit den gleichen Prüfungen und Prüfungsinhalten am gleichen Tag in allen beteiligten Ländern“, betonte Spänle an anderer Stelle. Die  gemeinsamen Aufgaben setzten „nicht unbedingt gemeinsame Prüfungstermine“ voraus. http://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/1127.html Erste Gymnasien in Hamburg haben derweil ihre ursprünglich geplanten Profile schon „nachjustiert“, berichten Eltern, denn die Zeit für diese „Reform“ wird knapp! Die Schüler, die in diesem August mit der Oberstufe starten, sind bereits direkt betroffen. Es ist der erste Jahrgang, der im Jahr 2014 die geplanten zentralen Prüfungen ablegen wird. 

Elterninfo, Elternprotest, Elternaustausch zur SPD Ganztags-Schulreform: Das siebte GBS Vernetzungs-Treffen

16 Apr

 In dieser Woche:

 

Siebtes GBS-Vernetzungstreffen

am Donnerstag, den 19.04.2012 um 20.00 Uhr

 

in der Kita „Die Moor-Rüben“

 

(Ohmoorring 3a, Hamburg-Niendorf)

http://www.rudolf-ballin-stiftung.de/de/kitas/die-moor-rueben/

 

Das Vernetzungstreffen BILDUNG und VIELFALT  informiert Eltern aktueller und künftiger GBS- und GTS-Schulen.

Auf dem Vernetzungstreffen findet zudem ein kritischer Austausch über die Einführung und Umsetzung der Ganztagsschulen („GBS und GTS für Fortgeschrittene“) statt, zu Themen wie Ressourcen, Räumen, Personal …

Anfahrt: U2 bis Station „Schippelsweg“, dann 10 Minuten Fußweg, 

Bus 191 bis Station „Langobardenweg“, 5 Minuten Fußweg

Krachmachen für den Erhalt der Kinder- und Jugendarbeit: 300 Demonstranten protestieren vor dem Rathaus gegen Kürzungen

12 Apr

„Lieber Bürgermeister, komm raus, unser Baui und unser Jugendtreff soll bleiben“, rief ein Mädchen gestern nachmittag mit ihrem Megaphon in Richtung Rathaus.  Drinnen tagte um diese Zeit der Sozialausschuss der Bürgerschaft. Rund dreihundert Kinder, Eltern, Erzieherinnen und SozialarbeiterInnen waren mit Plakaten, Bannern, Rasseln und Vuvuzelas am Nachmittag vom Jungfernstieg in die Bannmeile vor das Rathausaustore gezogen, um gegen die vom SPD – Senat vorgesehenen Kürzungen in der offenen Kinder- , Jugend- und Familienarbeit zu protestieren. Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (Basfi) sieht vor, ab 2013 die Mittel für diese Arbeit um 10 Prozent zu kürzen, es geht um eine Summe von 3,5 Millionen Euro.

Orange - Farbe des Protests gegen die Kürzungen in der Kinder- , Jugend- und Familienarbeit

Wir machen Krach für alle Abenteuer- und Bauspielplätze, für Mädchentreffs,  für Kinder- und Familienzentren, für Erziehungsberatungsstellen,.. rief eine der Organistorinnen der Demonstration in ihr Megaphon. Lautes Tuten, Tröten, Scheppern brach darauf los, aus  einem Meer von orangenen Sicherheitswesten, orangenen Schals, Tüchern, Mützen und Jacken der versammelten Demonstranten. Orange, das war die Farbe des Protestes an diesem Nachmittag,  des Protestes, zu dem Mitarbieter und Nutzer von Jugendeinrichtungen und Familienzentren, sowie das Netzwerk Offene Kinder- und Jugendarbeit „Nokija“ aufgerufen hatten, unter anderem in einer Unterstützergruppe auf Facebook mit dem Namen: „Offenbleiben: Kinder- und Jugendarbeit in Hamburg“.

„Die Kürzungen bedeuten für uns, dass wir eine Reihe von Angeboten nicht mehr anbieten können“,  erklärte Rolf Henningsmeyer, Geschäftsführer der Gemeinswesensarbeit (GWA) St. Pauli, das von Leseförderung, Krisen- und Konflikthilfe für Familien, über einen Mädchenclub Fahradwerkstatt,  Männergruppe, bis hin zur Hausaufgabenbetreuung täglich zu 10 unterschiedlichste Angebote in der Sozial und Kulturarbeit im Stadtteil macht. Wegfallen müßten wohl die Samstagsangebote, und Sonderprojekte wie Familienausflüge oder Ferien-Fahrten, die besonders „geldintensiv sind“. „Auch nach der Schule, nach 16 Uhr haben wir hier ein volles Programm“, erklärt eine Mitarbeiterin, auch für viele Eltern, die nicht das Geld dafür haben, und für Kinder, die zuhause keinen Raum haben. Kürzungen könnten auch die Theaterarbeit oder den Zirkus der GWA treffen.

Begründet werden die Kürzungen mit dem Ausbau der Ganztagsschulen: „Wenn wir flächendeckend die ganztägige Betreuung in Krippen, Kitas und Schulen ausbauen, dann wird sich die soziale Landschaft der Stadt verändern. Kinder werden sich dort viel aufhalten. Für die Träger wird es dadurch Veränderungsbedarf geben“, so Sozialsenator Scheele in einem Interview der TAZ am 30 März. http://www.taz.de/Streit-um-Sparpolitik/!90713/

Der Bauspielplatz sei aber bis 18.30 geöffnet, also auch nach der Ganztagsschule, die normalerweise um 16 Uhr endet, erklärt die 12 jährige Leonie, die zu der Demonstration gekommen ist. Sie will für den Erhalt des Bauspielplatzes Rahlstedt Ost protestieren. „ich habe Angst, dass der geschlossen wird.“

Cigdem (14), Eda (17), Elenay (13) kämpfen für den Erhalt des Aktivspielplatzes Altona Nord

„Die wollen unser Geld wegkürzen, im Hort und im Bauspielplatz,“ erklären zwei andere Mädchen, „ wir haben ein Gelände mit Spielhäusern, die haben wir selber gebaut, die wollen uns das wegnehmen.“ “ Ich bin da groß geworden“, ergänzt die 17jährige Eda, “ da habe ich von den Betreuern gelernt, dass ich meine Streitigkeiten mit Reden klären kann. Die Kleinen können das nicht, wenn sie das nicht erklärt bekommen“,  in ihrer Familien würden sie das nicht lernen,  fügt sie noch hinzu.  

„Wir werden mit ja den Schulen kooperieren, erklärt eine Demonstrantin auf die Frage, ob sie die Erklärung des Senators überzeuge, dass Ganztagsschule die Kürzungen rechtfertigen.  Sie ist Mitarbeiterin eines Jugendzentrums. „Und außerdem“, so ergänzt sie, „kommen auch nach 16 Uhr kommen viele Jugendliche zu uns“.

„Wir sind auch betroffen“, erklären schließlich  Mitarbeiter des Kinder- und Familienzentrums Schnelsen. „auch unsere Erziehungs und Elternberatung. Wir unterstützen Familien in sozialen Fragen, zB. bei Stress mit Angehörigen und in Gewaltsituationen. Noch sei nicht bekannt, wie hoch die Kürzungen bei ihnen konkret ausfallen werden, es werde aber zu Einschränkungen kommen, etwa beim Angeboten wie dem Frauenfrühstück oder dem Babytreff. Die betroffenen Eltern seien deshalb auch bei dieser Domonstration dabei.

„Kinder und Jugendliche brauchen Freiräume“, heißt es auf einem Flyer „wo sie sich unkompliziert und selbstbestimmt treffen könnten…, in denen sie sich erproben können,… in denen sie direkt und unmittelbar an der Ausgestaltung der Aktivitäten beteiligt sind, ….verlässliche AnsprechparterInnen vorfinden und….Wertschätzung erfahren.“

Und weiter, auch „für viele Eltern in den Stadtteilen werden diese Kürzungen massive Einschränkungenzur Fogle haben. Der unkomplizierte Zugang zu Unterstützungsangeboten … im Stadtteil sowie die damit verbundene Beratungs- und Treffmöglichkeiten in der Nachbarschaft ….würden wegfallen.“ Die 3,5 Millionen Euro seien im übrigen nicht die einzigen Kürzungen. Sie beträfen die Bezirke. „Eine annhähernd gleich hohe Summe“ solle darüber hinaus auch im „Bereich der überregionalen Förderung und bei kommunalen Einrichtungen“ gekürzt werden. Die Gesamtsumme der geplanten Kürzungen liege damit bei 7 Millionen Euro.

„Für die Einrichtungen der Offenen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien besteht eine gesetzliche Förderungspflicht seitens des Senats“, so heißt es im Flyer. Er endet mit der Forderung, die Demonstranten an diesem Nachmittag vereinte: „Wir fordern den Hamburger Senat auf, die beabsichtigten Kürzungen in vollem Umfang zurückzunehmen und zukünftig füreine nachhaltige und verbindliche Absicherung der Arbeitsfelder Sorge zu tragen“.

Das Tröten, Trillern und die Protestrufe aus den Megaphonen der Demonstranten vor dem Rathaus hielten noch lange an. Doch eine  Antwort der im Rathaus tagenden Abgeordneten und Politiker blieb aus. Mehr Information auf der Homepage von: www.Nokija.de

Ganztagsschule wird durch Änderungen des Hamburgischen Schulgesetzes zur Regelschule – Doch die Frage der Qualität wird vertagt

10 Apr

Noch kurz vor Ostern hat der  SPD-Senat der Bürgerschaft einen  Entwurf mit Änderungen des Hamburgischen Schulgesetzes vorgelegt, die das Thema Ganztagsschule betreffen. Die Ganztagsschule wird durch die Änderungen zur Regelschule in Hamburg. Die Neufassung  des Schulgesetzes, von der seit Jahresanfang bereits immer wieder die Rede war, soll schon im August 2012 in Kraft treten. Das geht aus der Senatsdrucksache 20/3642 zur „Weiterentwicklung von ganztägigen Angeboten an Schulen“ hervor. Paragraph 13 des Schulgesetzes wird demnach von „Ganztagsschule“ in „Ganztägige Bildung und Betreuung“ umgetauft. Betroffen von den gesetzlichen Änderungen für die Ganztagsschule ist aber auch „des Hamburger Kinderbetreuungsgesetz“.

Bisher wurde in Paragraph 13 des Hamburgischen Schulgesetzes  stets zwischen offenen und gebundenen Ganztagsschulen unterschieden. Diese, so hieß es darin, könnten von der ersten Klasse der Primarstufe bis zur 10. Klasse den Unterricht mit „ergänzenden Angeboten an Vor- und Nachmittagen… an mindesten drei Tagen“ und sieben Zeitstunden pro Woche „verbinden“.

Dieser Text wurde nun geändert. Künftig soll es heißen: „Schülerinnen und Schüler von der Vorschulklasse bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres haben Anspruch auf eine umfassende Bildung und Betreuung in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr an jedem Schultag.“ Dieser umfassende Anspruch soll künftig durch den Besuch von Ganztagsschulen oder den Besuch einer schulischen Nachmittagsbetreuung in Verbindung mit einem Träger der Jugendhilfe, “mit denen die Schule kooperiert, erfüllt“ werden, also durch die Ganztagsschule mit der sog. Bildung und Betreuung (GBS) am Nachmittag.

Deshalb, so erläutert der Senat in seiner „Mitteilung“ an die Bürgerschaft die geplante Änderungen, ist der „Ausbau der ganztägigen Angebote an Hamburger Schulen … eine der wesentlichen Weiterentwicklungen des Hamburger Bildungswesens“. Und da laut Gesetzestext nun alle Schüler bis zum 14. Lebensjahr den Anspruch auf Ganztagsbildung und -betreuung haben, sind folglich auch alle Schulen Hamburgs vom Ganztagsausbau betroffen.

Auffällig: In den geänderten Schulgesetztexten sind Begriffe wie „gebundene oder offene“ Ganztagsschule gestrichen, stattdessen ist nur noch schlicht von „Ganztagsschule“ die Rede. So auch in der begleitenden Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft:  Demnach wird es künftig folgende Formen von Ganztagsschule geben:

Zum einen die „Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen(GBS). Sie „ wird es nur an Grundschulen geben“. Zum anderen die sog. „Ganztagsschulen nach Rahmenkonzept (GTS)“, wobei auch in der „Mitteilung“ des Senats nicht zwischen offener und gebundener Form unterschieden wird. Als Ganztagsschulen „besonderer Prägung“ werden in der „Mitteilung“ die schon 2004 in GTS umgewandelten Gymnasien angeführt.

Eine weitere Form sind „spezielle Sonderschulen als Ganztagsschulen und standortbezogene Lösungen ganztägiger Bildung und Betreuung an Sprachheil- und Förderschulen“. Im neuen Gesetzestext heißt esdazu: „Sonderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und körperliche und motorische Entwicklung werden in der Regel als Ganztagsschule geführt“. Auch hier wurde der Zusatz „gebundene Form“ gestrichen.

Freiwilligkeit von Ganztagsschule

Interessant für viele Eltern dürfte sein, dass einige der vorgesehenen Änderungen des Paragraphen 13 die Freiwilligkeit der Teilnahme an Ganztagsschule und GBS berühren, die gegenüber dem alten Gesetzestext eingeschränkt wird. So ist heißt es in Absatz 3 des bisherigen Gesetzestextes noch, die Teilnahme an der offenen Form der GTS sei freiwillig, ganze Züge könnten ohne Nachmittagsunterricht geführt werden, und ferner: Sollten sich Eltern für eine Teilnahme am Nachmittagsunterricht einer offenen Ganztagsschule entscheiden, sei diese für ein „Schulhalbjahr“ verpflichtend.

Im Absatz 1 des neuen Textes heißt es dagegen: „Wer für ein Schuljahr seine Teilnahme an dem Betreuungsangebot im Anschluss an die Unterrichtszeit erklärt, ist grundsätzlich zur Inanspruchnahme in diesem Schuljahr verpflichtet.“ Der Zeitraum der verpflichtenden Teilnahme ist also von einem halben Jahr auf ein Jahr verlängert worden.

Die Freiwilligkeit betrifft auch Absatz 2 des neuen Textes im Paragraph 13 des Schulgesetzes. Da heißt es: „In der Ganztagsschule ist die Teilnahme am Unterricht nach Stundentafel stets verpflichtend. Der im bisherigen Gesetzestext hier enthaltene Zusatz „gebundene Formen“ von Ganztagsschule ist auch an dieser Stelle im neuen Gesetzestext gestrichen. Da hier nicht näher zwischen gebundener und offener Ganztagsschule unterschieden wird, bleibt damit auch offen, wann der Unterricht nach Stundentafel in der „Ganztagsschule“ nun eigentlich stattfinden wird, nur vormittags, wie eigentlich für die offene Ganztagsschule vorgesehen, oder auch nachmittags, wie es bei der gebundenen Form von Ganztagsschule vorgesehen ist.    Wird so der Ausbau von immer mehr gebundenen Ganztagsschulen vorbereitet?

Unverändert geblieben ist im neuen Gesetzestext der Satz, der die Teilnahmepflicht an den ergänzenden Angeboten der Ganztagsschule regelt: “Den Umfang der Teilnahmepflicht an den ergänzenden Angeboten legt die Schule fest“. Neu ist allerdings der Zusatz: „die Schule kann auch festlegen, dass Sorgeberechtigte die Teilnahme wählen können“.

Das heißt, die Schule und nicht das einzelne Elternpaar entscheidet darüber, in welchem Umfang Schüler an dem Nachmittagsangebot teilnehmen, wie viele Nachmittage mindestens verpflichtend sind und wie flexibel die Betreuungszeiten sind. Das lässt den Schulen zwar einigen Spielraum, sie können offenbar festlegen, in welchem Umfang die Teilnahme an der Nachmittagsbetreuung verbindlich ist. Aber: Diese Entscheidung liegt bei der Schule, die einzelnen Eltern haben also keinen individuellen Anspruch auf flexible Betreuungszeiten gegenüber der Schule, wenn diese das nicht ausdrücklich vorsieht.

Flexiblere Betreuungszeiten hatten sich aber viele Eltern, die gegen die Abschaffung der Horte und die schlechteren Rahmenbedingungen an Ganztagsgrundschulen protestiert hatten, ausdrücklich gewünscht.

Ganztagsangebot an fünf Tagen der Woche

Neu: Das Ganztagsangebot soll sich bei allen Ganztagsformen auf fünf Tagen in der Woche erstrecken, so heißt es in der „Mitteilung“ des Senats. Bei GBS soll dies für den Fall gelten, dass mindestens einer Gruppe zustande kommt.  Ist dies nicht der Fall, kann das „Betreuungsangebot auch in Kooperation mit einer Nachbarschule vorgehalten werden“.

Bei Ganztags-Grundschulen mit GBS „wird grundsätzlich in jeder Grundschule, in der ein ergänzendes Betreuungsangebot von 13 bis 16 Uhr besteht, auch eine Frühbetreuung ab 7 Uhr und eine Spätbetreuung von16 bis 18 Uhr angeboten. Bei Bedarf wird eine Frühbetreuung ab 6 Uhr eingerichtet.“ so wird in der „Mitteilung“ des Senats erläutert. Dazu kommt eine Ferienbetreuung in der Schule oder in einer Nachbarschule. Diese Angebote sollen auch Schüler der weiterführenden Schulen wahrnehmen, sofern es kein eigenes Angebot dieser Art an ihrer Schule gibt. Die Nachmittagsangebote der weiterführenden Schulen sollen aber ebenfalls ausgebaut werden.

Die „Ganztagsschule nach Rahmenkonzept“, so heißt es in der „Mitteilung“, „verbindet Unterricht, Mittagsfreizeit und Angebote in einem anregenden und lernförderlichen Rhythmus“. Auch bei dieser Formulierung bleibt offen, ob es sich bei GTS nach Rahmenkonzept um gebundene GTS oder offene GTS handeln wird.

Den Mitteilungen zufolge sollen Stadtteilschulen zu „Ganztagsschulen nach Rahmenkonzept“ weiterentwickelt werden, an denen je nach Nachfrage für Schüler bis zur 8. Klasse auch eine Spätbetreuung  und Ferienbetreuung „realisiert“ werden soll, genau wie bei den „Ganztagsgymnasien nach Rahmenkonzept“. Von den übrigen Gymnasien soll über den bisherigen teilgebundenen Ganztagsunterricht und das tägliche Mittagessen hinaus künftig in den Jahrgängen 5 bis 8 tägliche Betreuung bis 16 Uhr mit Angeboten wie Neigungskursen und Hausaufgabenhilfe ermöglicht werden.

Änderungen im Hamburger Kinderbetreuungsgesetz

Die für den Ausbau der Ganztagsschule vorgesehenen Änderungen des „Hamburger Kinderbetreuungsgesetzes“ betreffen vor allem dieFörderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege“ (Paragraph 1).

Dort heißt es: “Tageseinrichtungen dienen der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern“. Dann werden Punkt für Punkt die Krippe, der Elementarbereich und wie bisher im alten Gesetzestext als Punkt drei der Hort genannt, neu ist, dass nach dem Hort nun als Punkt vier ein neuer Text hinzugefügt wurde: „ 3. nach dem Schuleintritt bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Hort), 4. im Rahmen der ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen nach § 13 des Hamburgischen Schulgesetzes“…. jeweils durch pädagogische Fachkräfte.“

Geändert werden im Übrigen die Begriffe.  Die klassischen Worte „Krippe, Kindergarten und Hort“ werden in neuen Gesetzestext weitgehend gestrichen und durch die nüchterne Bezeichnung “Tageseinrichtung“ ersetzt. Auch hier also ein Schritt Richtung Ganztag.

Wahlfreiheit zwischen Hort und Ganztagsschule?

Eine wichtige Information enthält die Senatsdrucksache auch in Bezug auf die weitere Zukunft der Horte. Die Wohlfahrtsverbände hatten in den Verhandlungen mit Schulsenator und Behörden zum „Landesrahmenvertrag für die Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen“ eine Änderung des Paragraphen 18 erreicht. Die Horte und damit auch Kitagutscheine sollen danach „bis auf weiteres“ erhalten bleiben. Dies  wird unter dem Stichwort „Übergang“ in der „Mitteilung“ des Senats jetzt präzisiert.

Nicht alle Schulen würden nach Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes schon ein ganztägiges Angebot bereithalten, der Anspruch auf Betreuung werde deshalb deshalb für betroffene Familien erst einmal weiter durch bisherige Leistungen nach dem Kinderbetreuungsgesetz erfüllt, heißt es da. In einer „Übergangsphase bis zum 31. Juli 2013“ bestehe ferner die „Möglichkeit, eine Hortbetreuung auch dann zu wählen, wenn es am Schulstandort bereits ein ganztägiges Angebot gibt.“

Die Frage der Qualität von Ganztagsschule ist vertagt

Die „Mitteilungen“ enthalten neben Fragen der Kosten und Finanzierung schließlich noch einen Punkt, der viele Eltern besonders interessieren dürfte. Zwar sollen die Gesetzesänderungen schon im August im Kraft treten. Ungeklärt bleibt aber weiter die Frage der Qualität der geplanten Ganztagsschulen.

„Qualitätsmerkmale für ganztägig organisierte Schulen“ würden „unter Federführung“ der Schulbehörde „entwickelt“, heißt es in der Senatsdrucksache: Strukturelle,, organisatorische, rechtliche und materielle Rahmenbedingungen würden „konkretisiert“  …. ein „Orientierungsrahmen Schulqualität“ werde neugefasst und „verankert“ auch als „gemeinsame Basis für die internen Qualitätsmanagementprozesse aller Schulen“ und als..“Grundlage für die externe Evaluation gänztägigen Lernens durch die Schulinspektion“. ..Nur eine Frage bleibt offen:

Wann ist es soweit?

Drucksache 20/3642: https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/

Am 22. Mai 2012 sind die Gesetzesänderungen Thema der abschließenden Beratung in einer gemeinsamen Sitzung des Schul- und des Familie-, Kinder- und Jugendausschusses der Bürgerschaft


Kirschsblog wünscht FROHE OSTERN

8 Apr

Als schulpolitischer Blog wollen wir heute der Frage nachgehen: Wo kommen eigentlich die Osterhasen her? Hier die Antwort: