Ties Rabes Schulpolitik zu Lasten von Gymnasiasten

21 Feb

Eltern von Schülern der Gymnasien in Hamburg sind zunehmend verunsichert, besorgt und empört. Auch Lehrer sind irritiert. Denn langsam sickert die Information zu allen Beteiligten durch,  dass SPD Schulsenator Ties Rabe in den letzten Wochen und Monaten viele schulpolitische Entscheidungen zum Nachteil von Schülern der Hamburger Gymnasium getroffen hat. Dabei geht es um die von Schulsenator Rabe eingeführten neuen Regelungen für Schulabschlüsse, für die Wiederholung von Klassen und für den Übergang in die Oberstufe, die nach Abschaffung des Sitzenbleibens in Zukunft gelten sollen.  Mit diesen Regelungen hat  Schulsenator Rabe besondere Hürden zulasten von Schülern der Hamburger Gymnasien geschaffen. Schon im kommenden Schuljahr wird der erste Jahrgang, die jetzige 8. Klassen davon betroffen sein.

Die Benachteiligungen für die Schüler von Gymnasien verstecken sich in einem für Eltern und Schüler schwer durchschaubaren Dickicht von Paragraphen und Verordnungen der soganannten APOs, der Allgemeinen Prüfungsordnungenm die von Schulsenator Rabe seit Mitte 2011 in vielen Punkten geändert wurden

Die Knackpunkte:

Die Realschulprüfung

Während Schüler von Stadtteilschulen in den 10.Klassen eine Realschulprüfung machen, finden in den 10 Klassen der Gymnasien sogenannte schriftliche und mündliche Überprüfungen mit deutlich höheren Anforderungen als bei den viel leichteren Realschulprüfungen in den Stadtteilschulen statt. Diese Ergebnisse der Überprüfungen fließen zu 30 Prozent in die Zeugnisnote des jeweiligen Faches der 10 Klasse ein. Die anderen 70 Prozent der Note ergeben sich aus der gesamten Jahresleistung. Mit der Versetzung in die Oberstufe wird gleichzeitig ein mit dem Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss erreicht.

Der Übergang in die Oberstufe

Besonder hier gelten für Gymnasialschüler nicht nachvollziehbare scharfe Regeln, so die Kritik. Schüler von Gymnasien, die nach der 10. Klasse mit einer Versetzung in die Oberstufe abgeschlossen haben, können an die Oberstufe einer Stadtteilschule wechseln. Allerdings dürfen sie nur in die 12. Klasse wechseln, ein Wechsel vom Gymnasium in die 11. Klasse, die sogenannte „Vorstufe“ vor der Profiloberstufe der Klassen 12 und 13 der  Stadtteilschule ist ihnen nicht gestattet. Ein zusätzliches Jahr Vorbereitungszeit für die Studienstufe  wird  Gymnasialschülern nicht zugestanden. Eine Einschränkung, die von Lehrern und auch von der Elternkammer heftig kritisiert wird. Denn was diese Regelung besonders unverständlich macht, für die beruflichen Gymnasien gilt diese Einschränkung nicht: In die Vorstufe der beruflichen Gymnasien dürfen Schüler der Gymnasien wechseln. http://www.luewu.de/gvbl/2012/05.pdf , S.27

Die Elternkammer brachte Ende 2011 die Kritik an dieser Benachteiligung der Schüler von Gymnasien so auf den Punkt:  Die Möglichkeit eines Übergangs in die Klasse 11 der Oberstufe der Stadtteilschule erscheine „zwingend geboten….zur Vermeidung von Versagenserlebnissen und zum Wohle der Schülerinnen und Schüler und einer bestmöglichen Förderung zum Zwecke des Erreichens höchst möglicher Schulabschlüsse“. Die EK zitierte in diesem Zusammenhang auch den früheren Staatsrat der Schulbehörde. Auch am Gymnasium gebe es einen „Anteil von Schülerinnen, deren Basiskompetenzen nicht für die Studienstufe ausreichen dürften“, …einige würde vielleicht sogar die Studienstufe abbrechen. „ Einem erheblichen Teil dieser Schülerinnen und Schüler wäre vermutlich mit einem Übertritt in die dreijährige Oberstufe geholfen.“ http://www.elternkammer-hamburg.de/

Anlass, seine „Fehlentscheidungen…im Interesse des Wohles unserer Kinder … „ zu korrigieren“, wie von der Elternkammer gefordert, sah Schulsenator Ties Rabe nicht.

Klassen – Wiederholungen

Für Ärger und Verunsicherung sorgt auch die Frage, welche Schüler unter welchen Bedingungen in Zukunft die Klasse 10 wiederholen dürfen. Dies ist in einer weiteren APO geregelt, der APO-GrundSTGY vom 22.Juli 2011.

Wiederholungen der Klasse 10 sind demnach auch künftig unter bestimmten Bedingungen möglich,  in Gymnasium und in Stadtteilschulen. Der Vermerk „Versetzung gefährdet“ in Zeugnissen ist wie das Sitzenbleiben abgeschafft. Stattdessen wird es nach Angaben von Lehrern künftig in den Zeugnissen am Ende der 9. Klasse und im Halbjahreszeugnis der 10. Klasse einen besonderen Vermerk geben, wenn Schüler „voraussichtlich“ den Realschulabschluss erreichen. Einen Vermerk gibt es auch, wenn Schüler „vorrausichtlich“ in die Gymnasiale Oberstufe versetzt werden. Haben Schüler einen derartigen Vermerk, schaffen aber den Abschluss oder die Versetzung in die Oberstufe wider Erwarten nicht, können sie die Klasse 10 künftig wiederholen, und damit auch den Abschluss der Klasse 10. http://www.hamburg.de/contentblob/3013778/data/apo-grundstgy.pdf

Darüber hinaus können Schüler, die den Hauptschul- und den Realschulabschluss erworben haben, mit Genehmigung der Behörden die Klasse 10 wiederholen, wenn zu „erwarten ist“ dass sie den jeweils höheren Schulabschluss oder eine Versetzung in die Oberstufe erreichen. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass diese Schüler in zwei der drei Fächer Deutsch, Mathematik plus eine Fremdsprache die Anforderungen des höheren Schulabschlusses oder der Versetzung bereits erfüllt haben.

Diese Regelungen werde vorrausichtlich zu einer Zunahme positiver „Vermerke“ führen, so die Kritik eines Oberstufenkoordinators, um den Schülern die Möglichkeit einer Wiederholung der 10. Klasse nicht zu verbauen.

Was auch daraus folgt: Schüler von Gymnasien ohne positive Vermerke in den Zeugnissen, die in Klasse 10 keine Versetzung in die Oberstufe erreichen, können demnach die 10. Klasse nicht wiederholen und müssen das Gymnasium folglich verlassen. Die Zeugnisnoten der 10. Klasse des Gymnasiums werden in diesem Fall nach einer Umrechnungstabelle in „abschlussbezogene“ Note für den Realschulabschluss umgerechnet. Die Zeugnisnoten werden dabei für den Realabschluss deutlich angehoben. Schlechten Schülern der Mittelstufe an Gymnasien ist damit selbst mit mehreren Fünfen im Zeugnis der 10. Klasse der Realschulabschluss fast immer sicher, auch das kritisieren Lehrer mit Blick auf die Motivation von Schülern der Mittelstufe, die auch bei schlechten Noten nach Klasse 7 das Gymnasium bis zur 10.Klasse nicht verlassen dürfen.

Aber: Selbst wenn die auf diese Weise umgerechneten Noten der Schüler von Gymnasien  so  gut sind, das sie die Voraussetzungen für eine Versetzung in die 11. Klasse der Stadtteiloberschule erfüllen, bleibt ihnen diese Möglichkeit trotzdem verschlossen. Ein Wechsel in die 11. Klasse der Stadtteilschule ist für die Schüler der Gymnasien wie gesagt nicht vorgesehen.

Zuletzt der Sonderfall „Freiwillige Wiederholung“

Einige Schüler der Oberstufe der G8 Gymnasien haben bisher gerne die Möglichkeit genutzt, die 11. Klasse freiwillig zu wiederholen, sei es, weil sie sich noch zu jung für das Abi fühlten, so wie ein Hamburger Schülerin erklärte oder um ein freiwilliges 13. Schuljahr für einen Neustart zu nutzen: „Ich würde gerne die 12. Klasse freiwillig wiederholen, um meine LKs und GKs umzuwählen und nochmal von 0 anzufangen“ schreibt zB. ein Schüler in einem Internetforum. Doch diese Möglichkeit wird den Schülern künftig durch Schulsenator Rabe erheblich erschwert. Hintergrund ist u.U. der deutliche Anstieg von Wiederholungen in der Oberstufe von Gymnasium und Stadtteilschule  im letzten Jahr auf fast 7 Prozent in Klasse 11 und auf ca. 8 Prozent in Kl.12.. Wiederholungen kosten Geld! http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/3243896/2012-01-17-bsb-herststatistik.html)

Die Regelungen für die freiwillige Wiederholung wurden mit der neuen APO-AH verschärft. Bisher galt: „ Die Schülerinnen und Schüler können mit Genehmigung der Zeugniskonferenz bis zum Ende des zweiten Semesters der Studienstufe um ein Schuljahr zurücktreten“. http://www.hamburg.de/contentblob/1332736/data/bsb-apo-ah-18-03-2009.pdf

Seit dem 26.1. 2012 gilt nun neu: Freiwillige Wiederholungen müssen jetzt von der „zuständigen Behörde“ genehmigt werden. Damit wird gerade für Schüler der Gymnasien mit der verkürzten achtjährigen Schulzeit eine Chance auf individuelles Lernen eingeschränkt, und damit auch die Möglichkeit,  je  nach individuellem Reifegrad und Leistungsstand die Oberstufe um jenes 13. Schuljahr zu verlängern,  das Stadtteilschülern in der dreijährigen Oberstufe selbstverständlich zugestanden wird. Eine Verschärfung, die auch Oberstufenlehrer als ungerecht  kritisieren. Quelle: Dritte Verordnung der Allgemeinen Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife, HmgGVBI.Nr.5, S. 26, 26. 1.2012(APO-AH) http://www.luewu.de/gvbl/2012/05.pdf

5 Antworten to “Ties Rabes Schulpolitik zu Lasten von Gymnasiasten”

  1. brinkerblog Februar 21, 2012 um 9:26 am #

    Freiwilliges Sitzenbleiben als zu genehmigender Staatsakt: Ein Anschlag auf Eigenverantwortung und individuelle Vernunft.

  2. Betsi Februar 21, 2012 um 10:25 pm #

    Ach, Brinker, Recht hast du!! Für alles braucht man eine staatliche Erlaubnis – bald werden bestimmt auch Gebühren erhoben werden…
    Kirschsblog, liest man, was du schreibst, weiß man: Gymasium in Form von G8 ist jetzt das Djungelcamp der Hamburger Schulformen… bloß, dass man nicht herausgeholt wird….
    Aber vielleicht fordert das nur unsere Elternkreativität heraus?
    Zum Beispiel so:
    Alle Schüler mit GymEmpfehlung gehen nicht mehr ans Gymnasium und setzen ihren Schulweg an einer Stadtteilschule fort. Und alle anderen, die unbedingt Abi machen wollen, auch. Dort machen sie nach 13 Jahren ein richtig gutes Abi und freuen sich ihres Lebens.
    Jeder andere Schüler begibt sich tapfer ins G8-Djungelcamp. Das ist eine harte Nuss, aber es lohnt sich, denn dort ist es sozusagen Djungel – pardon- Schulgesetz, dass jeder einen ersten oder zweiten Bildungsabschluss erreicht. Und zwar ausnahmslos, denn vorher Abschulen ist bekanntlich verboten. Dafür, dass sie es im Schuldjungelcamp aushalten, werden ihre Noten im Abgangszeugnis nach einem neuen, noch verbesserten Schlüssel umgerechnet. Das ist nur fair und alle finden einen Ausbildungsplatz und freuen sich auch ihres Lebens.

    In Hamburg hätten wir dann auf jeden Fall 100% Schulabgänger mit anerkanntem Abschluss und, das ist eigentlich noch toller, 0% Schulabbrecher (!!das lasse sich der Präsident der Kultusministerkonferenz mal auf der Zunge zergehen!!).
    WIR WERDEN PISA! Und diese unspannende G8 Profiloberstufe, die kommt wech. Ist eh nicht das Gelbe vom Ei!
    …. komisch, meine bessere Hälfte guckt grade über meine Schulter und meint, ob mir 16 Jahre Schulzeit mit unseren Kindern einen Schaden zugefügt hätten und er sich jetzt um mich Sorgen machen sollte…… ph. Der hat leicht spotten….

    • Hamburger Deern Februar 22, 2012 um 2:50 pm #

      >>>Alle Schüler mit GymEmpfehlung gehen nicht mehr ans Gymnasium und setzen ihren Schulweg an einer Stadtteilschule fort. Und alle anderen, die unbedingt Abi machen wollen, auch. Dort machen sie nach 13 Jahren ein richtig gutes Abi und freuen sich ihres Lebens.

      Vielleicht ist genau das der tiefere Sinn. Die Gymnasien erfreuen sich, entgegengesetzt zum politischen Willen, unveränderter Beliebtheit bei den Eltern. Vielleicht hofft man, dass sich hieran etwas ändert, wenn man die Rahmenbedingungen verschlechtert.

  3. kirschsblog Februar 21, 2012 um 10:53 pm #

    kirschsblog dankt Henry Brinker und Betsy, das rundet den BlogBeitrag perfekt ab!

  4. M. Kirsch Februar 24, 2012 um 12:46 pm #

    Hamburger Deern: Ihre Bemerkung über den tieferen Sinn dieser Regelungen trifft es!

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